Ein Bausparvertrag – viele Möglichkeiten / Auch Mieter können das Darlehen nutzen (FOTO)

Mehr als jeder dritte Deutsche besitzt einen Bausparvertrag – aber
nicht jeder möchte ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. „Kein
Problem!“, sagt LBS-Kreditexpertin Ulrike Ameis. „Denn die
Einsatzmöglichkeiten sind deutlich vielfältiger als den meisten
bekannt.“ So können auch Mieter in gewissem Rahmen das zinssichere
Bauspardarlehen nutzen.

Zunächst bietet der Bausparvertrag die Möglichkeit Eigenkapital
anzusparen. Staat und Arbeitgeber helfen sogar dabei, beispielsweise
mit der Wohnungsbauprämie und den Vermögenswirksamen Leistungen. Hat
der Bausparer die Mindestansparung – meist 40 Prozent der
Bausparsumme – und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht, kann er
ein Bauspardarlehen erhalten. Das macht ihn unabhängig von den gerade
wieder steigenden Hypothekenzinsen. Einzige Bedingung laut dem
Bausparkassengesetz: Er muss dieses Darlehen „wohnwirtschaftlich“
verwenden, das heißt zur Beschaffung, Erhaltung oder Verbesserung von
Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind. Was genau
zählt nun aber als wohnwirtschaftliche Maßnahme?

Bau und Kauf von Immobilien

Der klassische Verwendungszweck des Bausparvertrags ist das Bauen
und Kaufen von Immobilien und Grundstücken. Der Bausparer kann aber
auch die Erstbepflanzung des Gartens finanzieren, eine Garage oder
sogar ein Wochenendhaus, vorausgesetzt, es ist für dauerhaftes Wohnen
geeignet. Ebenso ist es möglich, das Darlehen für die
Architektenkosten oder die Deckung der Kaufnebenkosten, wie die
Grunderwerbssteuer und Notargebühren zu nutzen, die bis zu fünfzehn
Prozent des Kaufpreises ausmachen können.

Modernisierung und Energieeffizienz

Maßnahmen zur Modernisierung, wie ein neues Bad oder ein neuer
Anstrich, sind ebenfalls wohnwirtschaftlich, genauso wie alles, was
zur Verbesserung des Energiestandards beiträgt: Neue Fenster, eine
bessere Dämmung oder die Solaranlage auf dem Dach.

An- und Umbaumaßnahmen

Das Bauspardarlehen kann auch für einen Wintergarten, den
Dachausbau oder ein Carport verwendet werden. Wichtig ist nur, dass
der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck des Bauspardarlehens gegeben
ist. Das heißt, die Maßnahme muss fest mit der Immobilie verbunden
und ganzjährig nutzbar sein. Während die maßgeschneiderte Einbauküche
also als wohnwirtschaftlich gilt, ist das frei stehende Sofa nicht
mit dem Bauspardarlehen finanzierbar. Auch Konsumgüter wie Autos sind
von der Finanzierung ausgeschlossen.

Entschuldung

Ein weiterer, nicht gleich offensichtlicher Verwendungszweck für
den Bausparvertrag ist die Möglichkeit, andere Darlehen für den
Wohnungsbau abzulösen. Diese Nutzung ist sinnvoll, wenn der Zinssatz
des Bauspardarlehens günstiger ist, zumal Sondertilgungen hier
jederzeit möglich sind.

Mieter und Vermieter

Auch für Mieter und Vermieter bietet der Bausparvertrag
Verwendungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Vermieter können
Mieter das Bauspardarlehen nutzen, um die Wohnung aufzuwerten. So ist
sowohl der Austausch der Heizung als auch das Installieren einer
Alarmanlage zur Diebstahlsicherung möglich. Bei der LBS West
beispielsweise gibt es dafür einen Darlehensrahmen von bis zu 15.000
Euro. Vermieter haben die Möglichkeit, ihre Immobilie mittels des
Bauspardarlehens zu finanzieren und zu renovieren. Zusätzlicher
Vorteil: Zinsen und anfallende Gebühren sind als Unkosten von der
Einkommenssteuer absetzbar.

Pressekontakt:
Christian Schröder
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