Seit 2012 kämpft die Kampagne „Gegen religiöse
Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) gegen das kirchliche
Arbeitsrecht, das gegen fundamentale Grundrechte verstößt. Die
Sprecherin der Kampagne, Ingrid Matthäus-Maier, begrüßt daher das
heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum
kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.
„Das Urteil des EuGH ist ein erster Schritt in die richtige
Richtung und wird hoffentlich dazu führen, dass das kirchliche
Arbeitsrecht endlich aufgebrochen wird“, sagt die Juristin und
ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Matthäus-Maier. Seit Jahren
unterstützen die Initiatoren der GerDiA-Kampagne, der Internationale
Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) sowie die
Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Klagen von Opfern des kirchlichen
Arbeitsrechts und fordern dessen Abschaffung, da es Kirchen und
kirchennahen Betrieben die Diskriminierung von Menschen aufgrund
ihrer Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder persönlichen
Lebensentscheidungen erlaubt.
„Die beiden Kirchen haben in den vergangenen Jahren ihre
Arbeitsrichtlinien zwar minimal verändert, aber bei Weitem nicht
ausreichend“, erläutert Matthäus-Maier. „Auch hängt es oft von der
persönlichen Haltung des Leiters einer Diakonie- oder
Caritas-Einrichtung ab, ob jemand eingestellt oder gekündigt wird,
wenn er gegen die kirchlichen Arbeitsrichtlinien verstößt.“
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs setzt der
arbeitsrechtlichen Diskriminierung durch kirchliche und kirchennahe
Arbeitgeber nun enge Grenzen. Während die Kirchen in Deutschland sich
bisher auf ihr gesetzlich verankertes Selbstbestimmungsrecht beriefen
und auf dieser Grundlage von allen Mitarbeitern die Mitgliedschaft in
einer Religionsgemeinschaft als Anstellungsvoraussetzung forderten,
stellte der EuGH klar, dass die Rechtmäßigkeit diese Forderung von
der Nähe der jeweiligen Tätigkeiten zum Verkündigungsauftrag der
kirchlichen Organisation abhänge.
Ingrid Matthäus-Maier fordert die Kirchen auf, nun selbst ihre
Arbeitsrichtlinien zu ändern. „Es kann doch nicht sein, dass
Betroffene durch alle Instanzen gehen müssen, um dann erst beim EuGH
Recht zu bekommen“, sagt sie. Matthäus-Maier ist jedoch
zuversichtlich, dass sich spätestens durch die massive Abnahme der
Kirchenmitgliedszahlen in naher Zukunft etwas ändern wird. „Wir haben
derzeit bereits mehr als 35% Konfessionsfreie in der Bevölkerung –
Tendenz steigend. Spätestens wenn die kirchlichen Arbeitgeber sehen,
dass sie ihre Arbeitsplätze nicht besetzen können, wird bei ihnen
wohl Vernunft einkehren.“
Pressekontakt:
C/O: Elke Held (Giordano-Bruno-Stiftung),
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