Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im
Jahr 1997 ist es der Selbstverwaltung im SGB V, dem 
GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der 
Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten 
gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a 
SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Trotz nicht 
unerheblicher Interessensunterschiede und circa 100 unterschiedlichen
Verträgen auf Landesebene erzielten die Verhandlungspartner zu den 
drängendsten Problemen der häuslichen Krankenpflege einen Kompromiss 
und legten weitere Schritte für zukünftige Verhandlungen fest.
   „Mit den Empfehlungen hat die Selbstverwaltung nach jahrelangem 
Stillstand Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verhandlungsergebnis ist 
ein Kompromiss zwischen den Verbänden der Pflegedienste und dem 
Spitzenverband der Krankenkassen sowie den existierenden Verträgen 
vor Ort und stellt einen ersten wichtigen Schritt für die 
Pflegedienste, die Patienten, aber auch die Krankenkassen dar. Jetzt 
müssen die vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen zügig umgesetzt 
werden, damit die Ergebnisse auch in der Praxis ankommen“, so Bernd 
Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer 
Dienste e. V. (bpa).
   Vereinbart wurde, zunächst insbesondere die Themen aufzugreifen, 
die in der Praxis häufig problematisch sind. Folgende Punkte wurden 
daher unter anderem einer Klärung zugeführt: der Einsatz der 
Altenpflegekräfte als Pflegedienstleitung, Anzahl und Beschäftigung 
von Pflegedienstleitung und Stellvertretung, das Verordnungs- und 
Genehmigungsverfahren von Leistungen und das Abrechnungs- und 
Datenträgeraustauschverfahren. Zentrales Anliegen des bpa und der 
weiteren Verbände war die uneingeschränkte Anerkennung und 
Gleichstellung der Altenpflegefachkräfte als Pflegedienstleitung und 
die Berücksichtigung von Heilerziehungspflegern bei Spezialdiensten 
sowie die deutliche Entschlackung des Abrechnungsverfahrens – 
Letzteres insbesondere durch die Klarstellung der 
Verantwortlichkeiten im Genehmigungsverfahren: Hier ist nicht der 
Pflegedienst für die Übermittlung von Dokumenten verantwortlich. 
Außerdem wurde die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen geklärt, 
wenn diese dem Pflegedienst noch keine Genehmigungsnummer übermittelt
haben.
   Die Verhandlungspartner hatten sich im Vorfeld darauf verständigt,
zunächst die praxisrelevanten Themen der häuslichen Krankenpflege 
aufzugreifen und anschließend weitere Regelungsinhalte der 
Bundesrahmenempfehlung zu verhandeln und sukzessive 
weiterzuentwickeln.
   Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) 
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte 
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in 
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären 
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in 
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, 
www.bpa.de
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