Erfolg für CSU und FREIE WÄHLER: Kommunen dürfen „Strebs“-Beiträge bei Altstraßen vollständig erlassen – Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten sind endgültig beseitigt

Die Koalitionäre CSU und FREIE WÄHLER schaffen
Klarheit bei der Diskussion über Ersterschließungsbeiträge für
Altstraßen. Ab sofort gilt: Kommunen können ihren Bürgern mehr als
nur ein Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Beitrags für
die Ersterschließung erlassen – nach eigenem Ermessen nämlich
gegebenenfalls bis zu hundert Prozent. Das haben Josef Zellmeier
(CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und
Finanzfragen im Bayerischen Landtag, und Manfred Ländner,
Vorsitzender des Arbeitskreises für kommunale Fragen, Innere
Sicherheit und Sport der CSU-Fraktion, sowie der haushaltspolitische
Fraktionssprecher Bernhard Pohl und der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende und Kommunalexperte Joachim Hanisch (beide FREIE
WÄHLER) heute bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag
verkündet.

Bisher war in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt, dass
Kommunen ihren Bürgern Ersterschließungsbeiträge für
Altstraßenfertigstellungen um ein Drittel erlassen dürfen. „Mit der
jetzigen Neuregelung des KAG stellen wir unmissverständlich klar,
dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, ihre Bürger bis 2021 mit
Beitragsbescheiden zu belasten“, erklärte Zellmeier. „Damit haben
Städte und Kommunen in Bayern völlig freie Hand, ob und in welchem
Umfang sie die Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen, die älter
als 25 Jahre sind und deren Beiträge im Zeitraum vom 1. Januar 2018
bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen, abrechnen.“

Pohl ergänzte: „FREIE WÄHLER und CSU halten Wort! Mit der
Neuregelung des KAG schaffen wir nun eine rechtssichere und
praxistaugliche Lösung. Den Kommunen steht es nun völlig frei, die
Anlieger alter Straßen zur Kasse zur bitten – oder nicht. Kein
Bürgermeister muss gegen seinen Willen bürgerunfreundliche Bescheide
erlassen. Er kann sich aber auch nicht mehr hinter dem Gespenst einer
angeblichen Veruntreuung von Gemeindevermögen verstecken und damit
eine Beitragserhebung rechtfertigen“, so Pohl. „Das ist eine gute
Botschaft für alle Anlieger und für den Frieden in den Gemeinden.“

Künftig könnten Städte und Gemeinden auf die zweckgebundenen
Strabs-Pauschalen zurückgreifen, um die fiktive Ersterschließung von
Altstraßen abzugelten. So sieht es der Koalitionsvertrag bereits vor.
Die Pauschalen in Höhe von 150 Millionen Euro für alle Kommunen
stellt die Staatsregierung für die Kompensation der entfallenden
Straßenausbau- und Ersterschließungsbeiträge jährlich bereit. Die
Neuregelung sei ein Angebot an die Kommunen, einen Haken unter
unklare und nicht mehr nachvollziehbare Altfälle zu setzen, betonte
Ländner.

Bereits während der Koalitionsverhandlungen hatten sich CSU und
FREIE WÄHLER darauf verständigt, nach Lösungen zu suchen, um die
bayerischen Kommunen von der Verpflichtung zu befreien, ihre Bürger
mit Ersterschließungsbeiträgen für alte Straßen belasten zu müssen.
„Wir wollen nicht, dass diese alten Straßen zulasten der Bürger
gehen, zumal die Abrechnung einen gewaltigen Verwaltungsaufwand nach
sich zieht. Dieses Ziel haben wir jetzt in weiten Teilen erreicht“,
sagte Hanisch abschließend.

Pressekontakt:
Franz Stangl
Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2496
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