Es geht voran: Das 60. Pharma-Unternehmen bei securPharm

Rund fünf Monate nach Veröffentlichung
der EU-Verordnung zur Fälschungsschutzrichtlinie hat sich das 60.
Pharma-Unternehmen an securPharm e.V., dem deutschen Schutzschild
gegen gefälschte Arzneimittel, angeschlossen. Inzwischen mit dabei
sind auch TOP 20 Pharma-Unternehmen wie Bayer Vital GmbH, Lilly
Deutschland GmbH oder Janssen-Cilag GmbH. Die Mehrzahl der
Unternehmen, die bislang auf den steigenden Zeitdruck reagiert haben,
stammt jedoch aus dem Mittelstand.

„Ein positiver Trend ist klar erkennbar, der sich hoffentlich
fortsetzen wird. Angesichts der drängenden Zeit sollten weitere
Pharma-Unternehmen reagieren und sich securPharm anschließen, um die
internen Unternehmensprozesse schon vor dem Starttermin am 9. Februar
2019 unter Realbedingungen zu trainieren. Dies ist eine einmalige
Chance, um mögliche interne Fehlerquellen zu identifizieren und
auszuschließen“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von
securPharm e.V., der nicht gewinnorientierten deutschen
Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur
Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Jedes pharmazeutische Unternehmen, das ein
verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Portfolio hat, muss sich an
die Datenbank der pharmazeutischen Industrie anschließen, um die für
den Fälschungsschutz erforderlichen Daten hochzuladen. Betreiber des
Datenbanksystems der pharmazeutischen Industrie ist die ACS
PharmaProtect GmbH. Mehr als 25 Millionen Packungsdaten wurden
bereits in das securPharm-System hochgeladen.

Eine frühzeitige Anbindung an das Datenbanksystem ist auch dann
sinnvoll, wenn Unternehmen noch nicht die notwendigen technischen
Voraussetzungen zur Serialisierung geschaffen haben. Der von ACS
PharmaProtect organisierte Erfahrungsaustausch für bereits
angebundene Unternehmen ist eine Möglichkeit, die eigenen Prozesse
schneller auf den Weg zu bringen und sich mit anderen
Pharmaunternehmen auszutauschen.

Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten
Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits
vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische
Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch
verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr
gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen
Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits
geöffnet wurde oder unversehrt ist.

Über securPharm e.V.:

securPharm e.V. ist die nicht gewinnorientierte
Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur
Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der
Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten
Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm
e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden:
BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag
am 9.2.2019 ein System bereit zu stellen, das von allen
Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als
deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen
Arzneimittelfälschungen

Pressekontakt:
Nathalie Steinhauser
Pressesprecherin
Tel.:069 97 99 19-43
presse@securPharm.de