Rund fünf Monate nach Veröffentlichung 
der EU-Verordnung zur Fälschungsschutzrichtlinie hat sich das 60. 
Pharma-Unternehmen an securPharm e.V., dem deutschen Schutzschild 
gegen gefälschte Arzneimittel, angeschlossen. Inzwischen mit dabei 
sind auch TOP 20 Pharma-Unternehmen wie Bayer Vital GmbH, Lilly 
Deutschland GmbH oder Janssen-Cilag GmbH. Die Mehrzahl der 
Unternehmen, die bislang auf den steigenden Zeitdruck reagiert haben,
stammt jedoch aus dem Mittelstand. 
   „Ein positiver Trend ist klar erkennbar, der sich hoffentlich 
fortsetzen wird. Angesichts der drängenden Zeit sollten weitere 
Pharma-Unternehmen reagieren und sich securPharm anschließen, um die 
internen Unternehmensprozesse schon vor dem Starttermin am 9. Februar
2019 unter Realbedingungen zu trainieren. Dies ist eine einmalige 
Chance, um mögliche interne Fehlerquellen zu identifizieren und 
auszuschließen“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von 
securPharm e.V., der nicht gewinnorientierten deutschen 
Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur 
Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. 
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das ein 
verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Portfolio hat, muss sich an
die Datenbank der pharmazeutischen Industrie anschließen, um die für 
den Fälschungsschutz erforderlichen Daten hochzuladen. Betreiber des 
Datenbanksystems der pharmazeutischen Industrie ist die ACS 
PharmaProtect GmbH. Mehr als 25 Millionen Packungsdaten wurden 
bereits in das securPharm-System hochgeladen. 
   Eine frühzeitige Anbindung an das Datenbanksystem ist auch dann 
sinnvoll, wenn Unternehmen noch nicht die notwendigen technischen 
Voraussetzungen zur Serialisierung geschaffen haben. Der von ACS 
PharmaProtect organisierte Erfahrungsaustausch für bereits 
angebundene Unternehmen ist eine Möglichkeit, die eigenen Prozesse 
schneller auf den Weg zu bringen und sich mit anderen 
Pharmaunternehmen auszutauschen. 
   Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten 
Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits 
vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische 
Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch 
verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr 
gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen 
Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits 
geöffnet wurde oder unversehrt ist.
Über securPharm e.V.:
   securPharm e.V. ist die nicht gewinnorientierte 
Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur 
Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der 
Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten 
Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm 
e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden:
BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag
am 9.2.2019 ein System bereit zu stellen, das von allen 
Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als 
deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen 
Arzneimittelfälschungen
Pressekontakt:
Nathalie Steinhauser
Pressesprecherin
Tel.:069 97 99 19-43
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