Europäisches Gericht verkennt Designfehler im Digital Services Act

Europäisches Gericht verkennt Designfehler im Digital Services Act
 

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-11/cp250144de.pdf) zum Digital Services Act (DSA) Bedenken abgewiesen, die der bevh hinsichtlich der Einstufung von Online-Marktplätzen als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ – VLOP) im Sinne des DSA aufgeworfen hatte. Hierzu sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:

„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.“

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer

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Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
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