Gesetzliche Grundlage für genauere Überprüfung von
Abgasverhalten schaffen +++ TÜV-Verband fordert Zugriff auf
Fahrzeug-Software bei der Abgasuntersuchung +++ Bundesregierung muss
Sofortprogramm für saubere Luft zügig umsetzen +++ Digitale
Mobilitätskonzepte voranbringen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über die
Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge vertagt. Damit ist
die Frage, ob Kommunen bestimmte Fahrzeuge vom Verkehr ausschließen
können, noch nicht endgültig geklärt. Unabhängig von der
Urteilsverkündung am morgigen Dienstag, den 27. Februar 2018, fordert
der TÜV-Verband (VdTÜV) die Bundesregierung zum Handeln auf.
„Fahrverbote zielen nur auf die Symptome ab, wir brauchen ein
umfassendes Maßnahmenpaket, um die Ursachen zu bekämpfen“, erklärt
Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim VdTÜV. Dazu muss das
bereits bestehende Potenzial zur Verminderung von Abgasemissionen
konsequent ausgeschöpft werden. „Das milliardenschwere
Sofortprogramm, das die Bundesregierung im vergangenen November
vereinbart hatte, muss nun zügig und unbürokratisch umgesetzt
werden“, erklärt Goebelt weiter. Vor allem für die Nachrüstung von
Fahrzeugflotten, ÖPNV-Bussen und schweren Lkw im innerstädtischen
Verkehr müssen finanzielle Anreize geschaffen werden.
Betroffen von Fahrverboten sind aber vor allem Millionen von
privaten Dieselfahrern. Der VdTÜV warnt hier vor pauschalen Lösungen
für mögliche Hardware-Nachrüstung von betroffenen Fahrzeugmodellen.
„Die Entscheidung über eine technische Nachrüstung von Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen sollte auf Grundlage unabhängiger und
kompetenter Bewertungen erfolgen“, so Goebelt. Dabei muss die Frage
im Vordergrund stehen, ob eine technische Nachrüstung auch ihre
erhoffte Wirkung entfaltet, technisch leistbar und auch finanziell
vertretbar ist. „Auf keinen Fall dürfen am Ende die Fahrzeughalter
mit den Kosten allein gelassen werden,“ fordert der
Mobilitätsexperte.
Ein großes Potenzial bietet nach Ansicht des VdTÜV die Entwicklung
moderner und umweltschonender Verkehrskonzepte. „Mobilität muss neu
gedacht werden“, erläutert Goebelt, „hierzu braucht es klare
Vorschläge und Orientierungshilfen für die Kommunen zur praktischen
Umsetzung multimodaler Verkehrskonzepte.“ Die konsequente Entwicklung
und Nutzung digitaler Innovationen schaffen hierfür ideale
Voraussetzungen. Neue Mobilitätsangebote können dadurch auf die
individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert und gleichzeitig
umweltschonend sein.
Für die generelle Verbesserung der Luftqualität in den Städten
muss aber auch die regelmäßige Abgasuntersuchung weiterentwickelt
werden, wofür sich der VdTÜV schon seit langem einsetzt. Die
EU-Kommission geht davon aus, dass fünf Prozent der defekten oder
manipulierten Fahrzeuge für 25 Prozent der Luftverschmutzung in
Europa verantwortlich sind. „Mehrere nationale und internationale
Vergleichsstudien belegen, dass die Abgasuntersuchung in ihrer
aktuellen Form Defekte und Manipulationen nicht immer verlässlich
aufdecken kann“, erläutert Goebelt.
Um Manipulationen an einem Fahrzeug im Rahmen der
Abgasuntersuchung wirklich erkennen zu können, benötigen die
TÜV-Organisationen einen direkten Zugriff auf die Software des
Fahrzeugs. „Dafür fehlt aber nach wie vor die gesetzliche Grundlage,“
kritisiert Goebelt, „es wird die Aufgabe der neuen Bundesregierung
sein, auch hier die Möglichkeiten zur Manipulation durch
wirkungsvolle Prüfvorschriften zu unterbinden.“ Das gleiche gilt für
eine zukünftige Überprüfung der Stickoxide-Emissionen, die momentan
noch nicht Gegenstand der Abgasuntersuchungen sind. Hierzu muss
allerdings noch die Messmethode entsprechend validiert werden.
Die Zukunft der Mobilität wird auch Thema sein auf der TÜV®
Mobility Conference, die am 18. und 19.4.2018 in Berlin stattfindet:
https://www.vdtuev.de/mobility-conference
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