Das Bündnis für Tierschutzpolitik* und der Deutsche
Tierschutzbund fordern in einer öffentlichen Stellungnahme das 
fristgerechte Ende der betäubungslosen Ferkelkastration wie 
gesetzlich beschlossen zum 1. Januar 2019. Die Verbände halten es aus
rechtlicher, wissenschaftlicher und ethischer Sicht für unhaltbar, 
männlichen Ferkeln weiterhin ohne Betäubung die Hoden zu entfernen. 
Mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz ist die 
schmerzhafte Amputation nicht vereinbar, zumal es ausreichend 
Alternativen gibt.
   Nach Ansicht der Tierschutzorganisationen ist eine Verlängerung 
der bis Jahresende geltenden Ausnahmeregelung verfassungswidrig. 
Dabei verweisen sie auf die Positionen mehrerer renommierter 
Rechtsgutachter. Denn zur Kastration ohne Betäubung stehen bereits 
praxisreife Alternativen zur Verfügung: die Jungebermast, die Impfung
gegen den Ebergeruch (Immunokastration) sowie eine Kastration bei 
vollständiger Schmerzausschaltung unter Narkose.
   »Weder das Bundeslandwirtschaftsministerium noch die 
Interessenvertretungen der Landwirtschaft haben die vergangenen Jahre
genutzt, die vorhandenen Alternativen in den Betrieben flächendeckend
umzusetzen«, sagt Konstantinos Tsilimekis, Sprecher des Bündnisses 
für Tierschutzpolitik und Geschäftsleiter der Albert Schweitzer 
Stíftung für unsere Mitwelt. »Eine Verlängerung der Frist würde für 
Millionen von Ferkeln auf unbestimmte Zeit weitere Qualen bedeuten.« 
»Der Aufschub dient der Bundesregierung vor allem dazu, der 
Kastration unter Lokalanästhesie den Weg zu ebnen. Dieser –vierte 
Weg– ist jedoch aus Tierschutzsicht keine Alternative«, ergänzt 
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die bisher
noch nicht zugelassene Methode wäre für die ferkelproduzierenden 
Betriebe mit dem geringsten Aufwand verbunden, ginge aber ebenfalls 
erheblich zu Lasten der Tiere.
   Die Tierschutzorganisationen sprechen sich deutlich gegen die 
Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch die Tierhalter aus und 
teilen damit die Position etlicher Verbände aus der Tierärzteschaft. 
Sie lehnen die von Bundeslandwirtschaftsministerium und 
Fleischindustrie fokussierte Maßnahme aus Tierschutzgründen ab: Es 
erfolgen bis zu vier äußerst schmerzhafte Injektionen in Hoden und 
Samenstrang. Die Tierärzteschaft und die Tierschutzorganisationen 
bezweifeln zudem, dass Tierhalter diese Methode korrekt durchführen. 
Darüber hinaus kritisieren sie an der Lokalanästhesie, dass sie den 
Schmerz bei der Hodenentfernung nicht ausreichend ausschaltet.
   Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes von 2013 bestand für die 
betäubungslose Ferkelkastration eine Übergangsfrist von fünf Jahren. 
Die Große Koalition will nun das damals beschlossene Verbot um zwei 
Jahre verschieben und dazu in Kürze einen Gesetzentwurf im Bundestag 
vorlegen. Nach Beratungen im Parlament und den Fachausschüssen könnte
der Bundestag schon im November über eine entsprechende Änderung des 
Tierschutzgesetzes abstimmen.
   Unter 
www.albert-schweitzer-stiftung.de/Position-Ferkelkastration-Frist.pdf
finden Sie als PDF die gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses für 
Tierschutzpolitik und des Deutschen Tierschutzbundes.
   *Das Bündnis für Tierschutzpolitik 
(www.buendnis-fuer-tierschutzpolitik.de) ist ein seit 2015 
bestehender Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen Albert 
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz 
e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER 
PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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Andreas Grabolle
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