Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die
sechs noch anhängigen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der
Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die geplante dritte Start-
und Landebahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Mit dieser
Entscheidung hat die Genehmigung Bestandskraft. Hierzu erklärt Ralph
Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV
(Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):
„Die heutige Entscheidung des höchsten deutschen
Verwaltungsgerichts ist eine Weichenstellung für die künftige
Entwicklung des Münchner Flughafens. Sie ist ein wichtiges Signal für
die Zukunftsfähigkeit des Flughafenstandortes Deutschland.“
Durch den Richterspruch wird der Ausbaubedarf für den Flughafen
München bestätigt. Weiterhin wird das der Planung zugrunde gelegte
Lärmschutzkonzept als rechtmäßig anerkannt.
Die Flughafeninfrastruktur in Deutschland benötigt ausreichend
Kapazitäten, um sich im weltweiten Wettbewerb zu behaupten. „Die
geplante dritte Start- und Landebahn am Drehkreuz München ist eines
der wichtigsten Infrastrukturvorhaben Deutschlands. Sie ist Garant
für Wachstum und Arbeitsplätze. Wir setzen darauf, dass die Politik
das Signal aus Leipzig wahrnimmt und sich zu dem Zukunftsprojekt
dritte Bahn bekennt“, so Ralph Beisel.
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