Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die 
sechs noch anhängigen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der 
Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die geplante dritte Start- 
und Landebahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Mit dieser 
Entscheidung hat die Genehmigung Bestandskraft. Hierzu erklärt Ralph 
Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV 
(Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):
   „Die heutige Entscheidung des höchsten deutschen 
Verwaltungsgerichts ist eine Weichenstellung für die künftige 
Entwicklung des Münchner Flughafens. Sie ist ein wichtiges Signal für
die Zukunftsfähigkeit des Flughafenstandortes Deutschland.“
   Durch den Richterspruch wird der Ausbaubedarf für den Flughafen 
München bestätigt. Weiterhin wird das der Planung zugrunde gelegte 
Lärmschutzkonzept als rechtmäßig anerkannt.
   Die Flughafeninfrastruktur in Deutschland benötigt ausreichend 
Kapazitäten, um sich im weltweiten Wettbewerb zu behaupten. „Die 
geplante dritte Start- und Landebahn am Drehkreuz München ist eines 
der wichtigsten Infrastrukturvorhaben Deutschlands. Sie ist Garant 
für Wachstum und Arbeitsplätze. Wir setzen darauf, dass die Politik 
das Signal aus Leipzig wahrnimmt und sich zu dem Zukunftsprojekt 
dritte Bahn bekennt“, so Ralph Beisel.
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