Die MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH hat im 
Auftrag der Anleger der InfraTrust (IT) Fonds 2 und 5 eine 
Schadenersatzklage gegen Oliver Schulz und dessen Firma CSK 
Management GmbH eingereicht. Der Klage gegen den ehemaligen 
IT-Verantwortlichen liegt ein Beschluss der Gesellschafter beider 
IT-Fonds zugrunde. Die Anleger sehen ihre Fonds sowohl durch das 
Missmanagement von Oliver Schulz als auch durch den von diesem 
initiierten pflichtwidrigen Austausch der Fonds-Geschäftsführung 
sowie einer damit im Zusammenhang stehenden Vermögensverschiebung 
geschädigt. Unabhängig von dieser Klage hat die Geschäftsführung 
eines weiteren IT-Fonds, dem InfraTrust Premium (ITP) 9, gemeinsam 
mit einer ITP 9-Anlegerin Strafanzeige gegen Oliver Schulz gestellt. 
In diesem Fall wird dem heutigen Geschäftsführer der Sworn Gruppe 
Untreue zu Lasten des ITP 9 zur Last gelegt. 
   Mit der Klage gegen Oliver Schulz, der von 2008 bis 2010 
Finanzvorstand der damaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe 
sowie maßgeblicher Verantwortlicher für die IT-Fonds war, wollen die 
Anleger der Fonds IT 2 und IT 5 weitere Anwaltskosten von 205.636,33 
US-Dollar (für IT 2) bzw. 47.722,28 US-Dollar (für IT 5), die 
seinerzeit in den USA zur Abwehr der Pflichtverletzungen des Oliver 
Schulz aufgewendet werden mussten, ausgeglichen sehen. Darüber hinaus
haben die Anwälte der MfAM einen Antrag auf Feststellung eingereicht,
dass Oliver Schulz für weitere Schäden seines illegalen 
Übernahmeversuchs zu haften hat. Die Geschäftsführung hat zunächst 
einen Teil der Schadensersatzansprüche geltend gemacht; im Laufe des 
Jahres soll die Klage um die weiteren von den Anlegern beschlossenen 
Schadenspositionen und Beklagten erweitert werden. Der insgesamt 
drohende Schaden beträgt womöglich über 20 Millionen US-Dollar. 
   Grundlage hierfür ist zum einen das nachgewiesene Missmanagement 
von Oliver Schulz in der Führung der IT-Fonds. So setzte dieser 
wesentliche Prozesse, Strukturen und Abläufe innerhalb der 
Fondsgeschäftsführung nicht nur nicht um, sondern legte diese 
geradezu lahm. „Die Aufarbeitung der Unterlagen ergab, dass Herr 
Schulz Controlling-Strukturen gezielt umging, Organisationsprozesse 
auflöste und Mitarbeiter und Ressourcen bewusst falsch einsetzte“, 
erklärt MfAM-Geschäftsführer Stephan Brückl. „Darüber hinaus wurden 
das gesamte Vertragsmanagement und die Buchhaltung in den USA nicht 
ordnungsgemäß vorgehalten bzw. umgesetzt.“ Die Aufarbeitung dieses 
Missmanagements, das von 2011 bis jetzt andauert, war zudem dadurch 
erschwert worden, dass Oliver Schulz bis kurz vor seiner Entlassung 
wesentliche Bestandteile der Buchungskonten manipulierte und Akten- 
und E-Maildokumentation vernichten ließ – ganz offensichtlich mit der
Absicht seine Fehler zu „vertuschen“. 
   Wie im Zuge der Aufarbeitung festgestellt wurde, folgte dieses 
Missmanagement allerdings durchaus einem Plan. Denn letztlich 
beabsichtigte Oliver Schulz die IT-Fonds unter seine Kontrolle zu 
bringen. „Nachdem Herr Schulz ein System geschaffen hat, das nur noch
er und seine Komplizen überblickten und somit für die übrigen 
Gesellschafter der BAC-Gruppe kaum noch Transparenz gegeben war, 
führte er ein angebliches Insolvenzszenario der BAC Gruppe herbei“, 
erläutert Stephan Brückl. Zwischenzeitlich hatte Oliver Schulz 
heimlich die rechtswidrige Übertragung des aus Gesellschaftereinlagen
finanzierten Sach- und Geldvermögens der IT-Fonds (30 Mobilfunkmasten
im Wert von 30 Millionen US-Dollar) sowie die Überweisung von 
Geldbeträgen in Höhe von 4,8 Millionen US-Dollar auf die eigens zu 
diesem Zweck gegründete und von ihm kontrollierte Communications 
Infrastructure Asset Management Group veranlasst. „Wie unsere 
Wirtschaftsprüfer außerdem festgestellt haben, schuldeten die 
IT-Fonds der BAC Gruppe zu diesem Zeitpunkt über 4 Millionen Euro. 
Diese Liquidität wollte Oliver Schulz seiner Sworn Gruppe offenbar 
als ,Mitgift– zur Gründung zukommen lassen. Mit dem von ihm 
fingierten Insolvenzszenario der BAC Gruppe wären diese 
Verschiebungen vermutlich unentdeckt geblieben.“ 
   Und obwohl der BAC-Vorstand mittlerweile misstrauisch geworden war
und Oliver Schulz am 7. Dezember 2010 von seinen Aufgaben entbunden 
hatte, erwirkte dieser einen Austausch der 
Komplementärgeschäftsführung der IT-Fonds gegen die von ihm 
kontrollierte CSK Management GmbH. Dazu täuschte Oliver Schulz den 
Treuhänder der Fonds, der an dem Austausch der Komplementärin dann 
auch im Rahmen der Handelsregisteranmeldung mitwirkte. 
   Für dieses treu- und pflichtwidrige Vorgehen zu Lasten der Anleger
und zu seinem eigenen Vorteil ist Oliver Schulz vom Landgericht 
Berlin (Az.: 98 O 67/11) im Juni 2013 bereits verurteilt worden. 
„Damals haben wir lediglich einen Teilbetrag geltend gemacht und 
angekündigt, dass wir uns weitere Forderungen vorbehalten“, so 
MfAM-Geschäftsführer Stephan Brückl. „Das setzen wir jetzt mit dieser
Schadenersatzklage konsequent um.“ 
   Im Raum steht außerdem noch die illegale Übertragung von Daten der
BAC-Anleger bzw. BAC-Kunden sowie weiterer Geschäftsunterlagen an die
Sworn Gruppe. Diese fanden sich in geradezu wundersamer Weise in den 
Büros der Sworn Gruppe wieder. Dazu erklärte der ehemalige 
Sworn-Geschäftsführer Stefan Winter, dass sich diese vertraulichen 
Unterlagen „zufällig eines Tages im Briefkasten der Sworn befanden“. 
Zuvor hatten ehemalige BAC-Mitarbeiter, darunter die einstige 
BAC-Geschäftsführerin Chloe Kohlhoff, die heute sämtlich bei der 
Sworn Gruppe arbeiten, ihre E-Mail-Konten gelöscht und auf Anweisung 
von Oliver Schulz weitere Firmenunterlagen der BAC vernichtet. In 
diesem Zusammenhang ermittelt seit rund zwei Jahren die 
Staatsanwaltschaft Berlin gegen Oliver Schulz (241Js 398/12). 
   Missmanagement und Organisationsversagen des Oliver Schulz sowie 
die Verschiebung von Mitteln der IT-Fonds auf seine eigene Firma 
begründen auch die Strafanzeige der Geschäftsführung des ITP 9 sowie 
einer Anlegerin dieses Fonds. 
   „Der ITP 9 hat als atypische stille Beteiligung in die 
Communications Infrastructure Group (CIG) als Zielgesellschaft 
investiert“, erläutert Stephan Brückl. „Das Betriebsvermögen der CIG 
ist in einzelne ,Compartments– aufgeteilt. 
   Laut Gesellschaftsvertrag hätte Oliver Schulz als Geschäftsführer 
für jeden atypisch stillen Gesellschafter ein eigenes Konto führen 
müssen. Das ist aber nicht geschehen. Statt dessen wurden 
Anlegergelder auf einem einzigen Konto gesammelt, von dem aus er 4,88
Millionen US-Dollar auf sein Unternehmen Communications 
Infrastructure Asset Management Group verschoben hatte. Damit 
verringerte Oliver Schulz die Werthaltigkeit der Anteile der ITP 
9-Anleger – auch die Beteiligung der Anlegerin, die jetzt gemeinsam 
mit der MfAM Strafanzeige gegen den ehemaligen BAC-Vorstand gestellt 
hat. 
   „Wir müssen diesem unglaublich dreisten Vorgehen, mit dem Herr 
Schulz völlig offensichtlich Anlegergelder gefährdete, in aller 
Konsequenz nachgehen“, so Stephan Brückl. „Das geschieht im Interesse
der Anleger des ITP 9 und in diesem Fall sogar im direkten 
Zusammenwirken mit diesen.“
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