Fondsgesellschafter InfraTrust 2 und 5 verklagen Oliver Schulz auf Schadenersatz / Schäden von mehr als 20 Mio. EUR drohen / Auch Geschäftsführung der ITP 9 und Anlegerin stellen Strafanzeige

Die MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH hat im
Auftrag der Anleger der InfraTrust (IT) Fonds 2 und 5 eine
Schadenersatzklage gegen Oliver Schulz und dessen Firma CSK
Management GmbH eingereicht. Der Klage gegen den ehemaligen
IT-Verantwortlichen liegt ein Beschluss der Gesellschafter beider
IT-Fonds zugrunde. Die Anleger sehen ihre Fonds sowohl durch das
Missmanagement von Oliver Schulz als auch durch den von diesem
initiierten pflichtwidrigen Austausch der Fonds-Geschäftsführung
sowie einer damit im Zusammenhang stehenden Vermögensverschiebung
geschädigt. Unabhängig von dieser Klage hat die Geschäftsführung
eines weiteren IT-Fonds, dem InfraTrust Premium (ITP) 9, gemeinsam
mit einer ITP 9-Anlegerin Strafanzeige gegen Oliver Schulz gestellt.
In diesem Fall wird dem heutigen Geschäftsführer der Sworn Gruppe
Untreue zu Lasten des ITP 9 zur Last gelegt.

Mit der Klage gegen Oliver Schulz, der von 2008 bis 2010
Finanzvorstand der damaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe
sowie maßgeblicher Verantwortlicher für die IT-Fonds war, wollen die
Anleger der Fonds IT 2 und IT 5 weitere Anwaltskosten von 205.636,33
US-Dollar (für IT 2) bzw. 47.722,28 US-Dollar (für IT 5), die
seinerzeit in den USA zur Abwehr der Pflichtverletzungen des Oliver
Schulz aufgewendet werden mussten, ausgeglichen sehen. Darüber hinaus
haben die Anwälte der MfAM einen Antrag auf Feststellung eingereicht,
dass Oliver Schulz für weitere Schäden seines illegalen
Übernahmeversuchs zu haften hat. Die Geschäftsführung hat zunächst
einen Teil der Schadensersatzansprüche geltend gemacht; im Laufe des
Jahres soll die Klage um die weiteren von den Anlegern beschlossenen
Schadenspositionen und Beklagten erweitert werden. Der insgesamt
drohende Schaden beträgt womöglich über 20 Millionen US-Dollar.

Grundlage hierfür ist zum einen das nachgewiesene Missmanagement
von Oliver Schulz in der Führung der IT-Fonds. So setzte dieser
wesentliche Prozesse, Strukturen und Abläufe innerhalb der
Fondsgeschäftsführung nicht nur nicht um, sondern legte diese
geradezu lahm. „Die Aufarbeitung der Unterlagen ergab, dass Herr
Schulz Controlling-Strukturen gezielt umging, Organisationsprozesse
auflöste und Mitarbeiter und Ressourcen bewusst falsch einsetzte“,
erklärt MfAM-Geschäftsführer Stephan Brückl. „Darüber hinaus wurden
das gesamte Vertragsmanagement und die Buchhaltung in den USA nicht
ordnungsgemäß vorgehalten bzw. umgesetzt.“ Die Aufarbeitung dieses
Missmanagements, das von 2011 bis jetzt andauert, war zudem dadurch
erschwert worden, dass Oliver Schulz bis kurz vor seiner Entlassung
wesentliche Bestandteile der Buchungskonten manipulierte und Akten-
und E-Maildokumentation vernichten ließ – ganz offensichtlich mit der
Absicht seine Fehler zu „vertuschen“.

Wie im Zuge der Aufarbeitung festgestellt wurde, folgte dieses
Missmanagement allerdings durchaus einem Plan. Denn letztlich
beabsichtigte Oliver Schulz die IT-Fonds unter seine Kontrolle zu
bringen. „Nachdem Herr Schulz ein System geschaffen hat, das nur noch
er und seine Komplizen überblickten und somit für die übrigen
Gesellschafter der BAC-Gruppe kaum noch Transparenz gegeben war,
führte er ein angebliches Insolvenzszenario der BAC Gruppe herbei“,
erläutert Stephan Brückl. Zwischenzeitlich hatte Oliver Schulz
heimlich die rechtswidrige Übertragung des aus Gesellschaftereinlagen
finanzierten Sach- und Geldvermögens der IT-Fonds (30 Mobilfunkmasten
im Wert von 30 Millionen US-Dollar) sowie die Überweisung von
Geldbeträgen in Höhe von 4,8 Millionen US-Dollar auf die eigens zu
diesem Zweck gegründete und von ihm kontrollierte Communications
Infrastructure Asset Management Group veranlasst. „Wie unsere
Wirtschaftsprüfer außerdem festgestellt haben, schuldeten die
IT-Fonds der BAC Gruppe zu diesem Zeitpunkt über 4 Millionen Euro.
Diese Liquidität wollte Oliver Schulz seiner Sworn Gruppe offenbar
als ,Mitgift– zur Gründung zukommen lassen. Mit dem von ihm
fingierten Insolvenzszenario der BAC Gruppe wären diese
Verschiebungen vermutlich unentdeckt geblieben.“

Und obwohl der BAC-Vorstand mittlerweile misstrauisch geworden war
und Oliver Schulz am 7. Dezember 2010 von seinen Aufgaben entbunden
hatte, erwirkte dieser einen Austausch der
Komplementärgeschäftsführung der IT-Fonds gegen die von ihm
kontrollierte CSK Management GmbH. Dazu täuschte Oliver Schulz den
Treuhänder der Fonds, der an dem Austausch der Komplementärin dann
auch im Rahmen der Handelsregisteranmeldung mitwirkte.

Für dieses treu- und pflichtwidrige Vorgehen zu Lasten der Anleger
und zu seinem eigenen Vorteil ist Oliver Schulz vom Landgericht
Berlin (Az.: 98 O 67/11) im Juni 2013 bereits verurteilt worden.
„Damals haben wir lediglich einen Teilbetrag geltend gemacht und
angekündigt, dass wir uns weitere Forderungen vorbehalten“, so
MfAM-Geschäftsführer Stephan Brückl. „Das setzen wir jetzt mit dieser
Schadenersatzklage konsequent um.“

Im Raum steht außerdem noch die illegale Übertragung von Daten der
BAC-Anleger bzw. BAC-Kunden sowie weiterer Geschäftsunterlagen an die
Sworn Gruppe. Diese fanden sich in geradezu wundersamer Weise in den
Büros der Sworn Gruppe wieder. Dazu erklärte der ehemalige
Sworn-Geschäftsführer Stefan Winter, dass sich diese vertraulichen
Unterlagen „zufällig eines Tages im Briefkasten der Sworn befanden“.
Zuvor hatten ehemalige BAC-Mitarbeiter, darunter die einstige
BAC-Geschäftsführerin Chloe Kohlhoff, die heute sämtlich bei der
Sworn Gruppe arbeiten, ihre E-Mail-Konten gelöscht und auf Anweisung
von Oliver Schulz weitere Firmenunterlagen der BAC vernichtet. In
diesem Zusammenhang ermittelt seit rund zwei Jahren die
Staatsanwaltschaft Berlin gegen Oliver Schulz (241Js 398/12).

Missmanagement und Organisationsversagen des Oliver Schulz sowie
die Verschiebung von Mitteln der IT-Fonds auf seine eigene Firma
begründen auch die Strafanzeige der Geschäftsführung des ITP 9 sowie
einer Anlegerin dieses Fonds.

„Der ITP 9 hat als atypische stille Beteiligung in die
Communications Infrastructure Group (CIG) als Zielgesellschaft
investiert“, erläutert Stephan Brückl. „Das Betriebsvermögen der CIG
ist in einzelne ,Compartments– aufgeteilt.

Laut Gesellschaftsvertrag hätte Oliver Schulz als Geschäftsführer
für jeden atypisch stillen Gesellschafter ein eigenes Konto führen
müssen. Das ist aber nicht geschehen. Statt dessen wurden
Anlegergelder auf einem einzigen Konto gesammelt, von dem aus er 4,88
Millionen US-Dollar auf sein Unternehmen Communications
Infrastructure Asset Management Group verschoben hatte. Damit
verringerte Oliver Schulz die Werthaltigkeit der Anteile der ITP
9-Anleger – auch die Beteiligung der Anlegerin, die jetzt gemeinsam
mit der MfAM Strafanzeige gegen den ehemaligen BAC-Vorstand gestellt
hat.

„Wir müssen diesem unglaublich dreisten Vorgehen, mit dem Herr
Schulz völlig offensichtlich Anlegergelder gefährdete, in aller
Konsequenz nachgehen“, so Stephan Brückl. „Das geschieht im Interesse
der Anleger des ITP 9 und in diesem Fall sogar im direkten
Zusammenwirken mit diesen.“

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