Bundestag beschließt umfassendes Gesetzgebungswerk 
im Bereich Asyl und Migration
   Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag insgesamt
sieben Einzelgesetze, mit denen die Einwanderung von Fachkräften 
erleichtert und die illegale Migration begrenzt werden. Dazu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen 
Bundestag für Innen und Recht, Thorsten Frei, sowie der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen 
Bundestag für Arbeit und Soziales, Hermann Gröhe:
   Thorsten Frei: „Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft 
Deutschland einen neuen Rahmen für die Zuwanderung von dringend 
benötigten Fachkräften. Erstmals wird der deutsche Arbeitsmarkt für 
Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung umfassend geöffnet. Ein 
Arbeitsplatz und eine Qualifikation nach deutschen Standards bleiben 
dabei aber entscheidende Voraussetzungen. Eine Zuwanderung in die 
sozialen Sicherungssysteme wird es mit CDU und CSU nicht geben.
   Bei der Ausgestaltung des neuen Zuwanderungsrechts haben wir auf 
eine scharfe Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration geachtet. 
Zu einer überzeugenden Migrationsgesetzgebung gehört für uns nicht 
allein die Förderung der Zuwanderung von Fachkräften, sondern 
zwingend auch die klare Begrenzung der illegalen Migration. Deshalb 
schärfen wir mit Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft die Instrumente,
um die Ausreise abgelehnter Asylbewerber durchzusetzen. Wir erhöhen 
den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungsverweigerer und 
kürzen Leistungen für Migranten, die bereits in einem anderen 
EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt
worden sind“.
   Hermann Gröhe: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stärkt den 
Wirtschaftsstandort Deutschland und damit Wohlstand und soziale 
Sicherheit in unserem Land. Denn schon heute ist Fachkräftemangel 
Wachstumsbremse Nr. 1 in vielen Regionen. Dass künftig nicht nur 
Akademiker, sondern auch beruflich qualifizierte Fachkräfte aus 
Staaten außerhalb der EU einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland
erhalten, ist ein echter Durchbruch. Dass sie dabei nicht nur über 
eine entsprechende Befähigung und einen Arbeitsplatz, sondern auch 
über deutsche Sprachkenntnisse verfügen müssen, zeigt, dass wir aus 
den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben. Denn gute 
Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für einen 
Erfolg auf dem Arbeitsmarkt.
   Es kommt nun entscheidend darauf an, dass die Wirtschaft in 
unserem Land die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung 
nutzt. Dabei ist es Aufgabe der Politik, die Gewinnung der dringend 
benötigten Fachkräfte zu unterstützen. Dazu gehören Anstrengungen zur
schnelleren Prüfung und Anerkennung von ausländischen 
Berufsabschlüssen, die bessere Beratung interessierter Fachkräfte und
gerade kleinerer und mittelständischer Unternehmen sowie mehr 
Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sprache im Ausland.
   Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Deutschland im 
internationalen Wettbewerb um gute Leute zu stärken.“
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