Frei / Winkelmeier-Becker: Bedeutung der Anwaltschaft für rechtsstaatliche Verfahren würdigen

Deutscher Anwaltstag in Leipzig

Zum Deutschen Anwaltstag in Leipzig (15.-17.5.2019), der unter dem
Motto „Rechtsstaat leben“ steht, erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten
Frei, und die rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

Frei: „Gerade im Vergleich mit dem System der Anwälte in der DDR,
die in den Unrechtsstaat eingebunden waren, zeigt sich das hohe Gut
der unabhängigen Anwaltschaft in Deutschland. Die heute rund 164.000
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland sind ein
unverzichtbarer Baustein im Gebäude einer fairen, rechtsstaatlichen
Justiz. Hierzu leisten auch die Interessenvertretungen einen
wichtigen Beitrag. Auch wenn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der
Deutsche Anwaltverein in einzelnen Sachfragen nicht immer einer
Meinung sind, eint sie das gemeinsame Bestreben, in der Rechtspolitik
zu guten und ausgewogenen Lösungen zu gelangen.“

Winkelmeier-Becker: „Die Rechtsanwälte als unabhängiges Organ der
Rechtspflege sind für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger von
hoher Bedeutung. Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte muss
auskömmlich sein. Eine Anpassung der Gebühren muss kommen. Dabei
müssen auch kleine Kanzleien mit breitem Beratungsspektrum
profitieren, um den Zugang zum Recht in der Fläche zu gewährleisten.
Wir erwarten die Vorlage eines Gesetzentwurfs des Justizministeriums
zur Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.“

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