Wenn es um verlässliche Arzneimittelversorgung 
geht, ist mit den gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht zu 
spaßen. So ergab eine aktuelle Umfrage des 
Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des BPI, dass es für gut 
40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Grund wäre ihre Kasse 
zu wechseln, wenn diese für ein Medikament zur Behandlung einer 
chronischen Erkrankung nur mit einem einzigen Hersteller einen 
Vertrag abgeschlossen hätte. „Das Ergebnis der Befragung ist ein 
Warnschuss in Richtung Kassen“, so Henning Fahrenkamp, 
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen 
Industrie (BPI).
   „Pfennigfuchserei zu Lasten der Versorgungssicherheit zahlt sich 
nicht aus“, so Henning Fahrenkamp. „Im Gegenteil: sie macht den 
Versicherten Sorgen.“ Laut Umfrage wären fast 60 Prozent der 
Erwachsenen in Deutschland verunsichert, wenn ihre Krankenkasse 
lediglich einen einzigen Liefervertrag für Medikamente gegen 
chronische Erkrankungen wie Diabetes abgeschlossen hätte. Für 40 
Prozent der Befragten wäre dieses Szenario sogar ein triftiger Grund,
ihre Krankenkasse zu wechseln.
   Tatsächlich sind solche Rabattverträge längst Realität. Es kann zu
Lieferengpässen kommen, wenn Krankenkassen sich aus Kostengründen nur
an einen Hersteller binden. Kann dieser aus technischen Gründen 
nämlich einmal nicht oder nicht rechtzeitig liefern, bekommt der 
Patient in der Apotheke nicht mehr sein gewohntes Arzneimittel 
ausgehändigt. Kritisch wird es, wenn die Zahl der Anbieter sinkt: 
Gibt es nicht mehr genügend Anbieter, kann es sogar zu einem 
Versorgungsengpass kommen. Fahrenkamp: „Die derzeitige 
Ausschreibepraxis der Krankenkassen gefährdet die Versorgung. Deshalb
brauchen wir hier dringend eindeutige gesetzliche Regelung.“
   Der BPI fordert den Gesetzgeber auf, den jetzt vorliegenden 
Gesetzesentwurf zur Arzneimittelversorgung auch in diesem Punkt 
detaillierter zu fassen. „Es ist für die Versorgungssicherheit 
wichtig, an mindestens drei Anbieter je Los einen Zuschlag zu 
erteilen. Mit fairen Vergaberegelungen haben insbesondere die 
standortorientierten Unternehmen echte Chancen am Wettbewerb 
teilzunehmen. Zudem muss die Zeit zwischen Zuschlagserteilung und dem
Lieferbeginn von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. Nur dann 
können vor allem mittelständische Unternehmen ihre Produktionsmengen 
sicher planen.“
   Allein im vergangenen Jahr haben 123 Krankenkassen 21.136 
Rabattverträge für 15.942 Handelsformen mit 152 Pharmaherstellern 
abgeschlossen. Laut IMS Health erhöhte sich die Rabattquote unter den
patentfreien Präparaten von 61 Prozent (2014) um zwei Prozentpunkte 
auf 63 Prozent (2015). Bei den Verhandlungen zogen die Kassen die 
Sparschrauben ordentlich an: So erhielten sie bereits mehr als 3,6 
Milliarden Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittelausgaben. Das waren 
rund 14 Prozent höhere Einsparungen  als im Vorjahr.
Zur INSA-Umfrage:
   1. Stellen Sie sich vor, Ihre Krankenkasse hätte nur mit einem 
Anbieter einen Liefervertrag für Medikamente gegen chronische 
Erkrankungen wie z.B. Diabetes abgeschlossen. Diese Medikamente 
müssen täglich eingenommen werden. Wie bewerten sie die Aussage „Das 
wäre für mich ein Grund, die Kasse zu wechseln.“:
   Die Umfrage hat ergeben, dass 41 Prozent der Befragten darin einen
Grund sähen, die Kasse zu wechseln. Jeder vierte Befragte (26%) würde
darin keinen Grund sehen die Krankenkasse zu wechseln. Fast ein 
Drittel der Befragten (29%) weiß es nicht.
   2. Stellen Sie sich vor Ihre Krankenkasse hat nur mit einem 
Anbieter einen Liefervertrag für Medikamente gegen chronische 
Erkrankungen wie z.B. Diabetes abgeschlossen. Diese Medikamente 
müssen täglich eingenommen werden. Wie bewerten Sie Aussage „Diese 
Vorstellung verunsichert mich.“:
   Fast 60 Prozent der Befragten würden sich im Falle, dass ihre 
Krankenkasse lediglich einen Liefervertrag für Medikamente 
abgeschlossen hat, verunsichert fühlen. Jeder fünfte Befragte (21%) 
fühlt sich nicht verunsichert, während 17 Prozent es nicht wissen.
Die Grafiken zur INSA-Meinungsumfrage finden Sie auf www.bpi.de.
Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
Andreas Aumann (stv. Pressesprecher), 030/27909-123, aaumann@bpi.de
