Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
hat den Arbeitsentwurf zum GKV-Versorgungsgesetz heute in einer
ersten Reaktion positiv bewertet. Dazu erklärte der Vorstand:
Der Entwurf sieht die wesentlichen Eckdaten für die überfällige
Strukturreform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems vor.
Damit kann die Mittelplanung für die vertragszahnärztliche Versorgung
endlich am tatsächlichen Behandlungsbedarf ausgerichtet werden und
das Morbiditätsrisiko geht wieder auf die Kassen über. Das ist eine
gute Nachricht für Patienten und Zahnärzte.
Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Krankenkassen können
zukünftig mit größerer regionaler Autonomie die Gesamtvergütungen für
die vertragszahnärztliche Versorgung festlegen. Die Selbstverwaltung
wird so gestärkt. Bei der jährlichen Fortschreibung der Mittel wird
die strikte Orientierung an der Grundlohnsumme aufgegeben. Man hat
erkannt, dass sie nicht das richtige Steuerungsmittel ist. Zukünftig
können auch Zahl und Struktur der Versicherten sowie die
Morbiditätsentwicklung berücksichtigt werden. In einem wettbewerblich
orientierten System ist dies unerlässlich. Insgesamt kann viel näher
am tatsächlichen Versorgungsbedarf geplant werden. Dies dürfte dazu
beitragen, dass die allerherbstlichen Auseinandersetzungen um
erschöpfte Budgets endlich der Vergangenheit angehören. Der Vorstand
der KZBV begrüßt außerdem, dass bei der geplanten Aufhebung der
Vergütungsunterschiede zwischen den unterschiedlichen
Krankenkassenarten keine Mittel aus der vertragszahnärztlichen
Versorgung abfließen sollen.
Positiv zu bewerten ist auch, dass der Gesetzgeber die Reform der
schwerfälligen Entscheidungsstrukturen des Gemeinsamen
Bundesausschusses in Angriff nimmt und den Leistungserbringern damit
ein pragmatischeres Arbeiten ermöglicht.
Als Resümee zum Gesetzentwurf bleibt festzuhalten: Statt der
üblichen Kostendämpfungsgesetze hat die Politik sich dieses Mal an
Strukturreformen gewagt. Wir Vertragszahnärzte heißen das gut.
Für Rückfragen:
Dr. Reiner Kern, Tel.: 030 – 28 01 79 27
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
50931 Köln, Universitätsstr. 73
Internet: www.kzbv.de