
Dr. Fornefeld, in Deutschland gibt es immer noch reichlich
graue und weiße Flecken beim schnellen Internet. Läuft die Förderung des Bundes
beim Breitbandausbau tatsächlich wie geplant zum Ende des Jahres aus und werden
die Kommunen mit schlechtem Netz dann alleine gelassen?
Martin Fornefeld: „Nein, genau das wird nicht passieren. Ursprünglich sollte
Anfang 2020 eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten. Da diese aber nicht
fertig geworden ist, wird die bestehende Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland über den 31. Dezember 2019
hinaus verlängert. Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus können von den
Kommunen damit auch 2020 noch eingereicht werden. Die Richtlinie gilt so lange,
bis eine neue Richtlinie zur Förderung des Glasfaserausbaus in „weißen“ und in
„grauen Flecken“ in Kraft tritt.“
Die Unterstützung der Kommunen durch den Bund bleibt also erstmals bestehen.
Oder hat die EU dabei nicht auch ein Wörtchen mitzureden?
Fornefeld: „Genau das ist der Grund, warum die neue Richtlinie noch nicht in
Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) befindet sich in der Frage der Ausgestaltung der neuen Förderung aktuell
in der Abstimmung mit der EU-Kommission, die eine Überarbeitung der
NGA-Rahmenregelung als beihilferechtliche Grundlage einer neuen Förderrichtlinie
genehmigen muss. Da die EU-Kommission wesentliche Punkte des Entwurfs des BMVI
sehr kritisch bewertet, ist nicht damit zu rechnen, dass das EU-Verfahren dazu
zeitnah abgeschlossen sein wird.“
Was wird sich in der Ausgestaltung der Unterstützung Ihrer Meinung nach
zukünftig ändern?
Fornefeld: „Ein ganz wesentlicher neuer Punkt wird die Einbeziehung der grauen
Flecken des Breitbandausbaus sein. Das sind nach bisheriger Definition
Versorgungsbereiche, in denen ein Telekommunikationsanbieter Leistungen über
Kupferanschlüsse zur Verfügung stellt. In der Mehrzahl der Fälle ist das dann
der ehemalige Monopolist. Bisher ist eine Förderung nur möglich, wenn die
Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s erfolgt, dies sind die sogenannten weißen
Flecken. Diese neue Regelung wird zu einer erheblichen Ausweitung der
Fördermöglichkeiten der ländlichen Bereiche in Deutschland führen.“
Und nun die für Gemeinden mit unzureichender Internetversorgung wichtigsten
Fragen: Können Kommunen ihre Fördermittel weiter abrufen wie bisher?
Fornefeld: „Ja, derzeit ändert sich nichts im bestehenden und bekannten
Förderverfahren, das aber nur für die weißen Flecken gilt. Also die gute
Nachricht ist: Kommunen können sich weiter auf den Weg begeben, ob sie dann nach
der bestehenden Regelung oder gegebenenfalls bereits nach der neuen Regelung den
Antrag stellen, kann dann zu gegebener Zeit entschieden werden. Aber alle
Verfahrensschritte sind weiter verwendbar.“
Wird es eine zeitliche Limitierung geben?
Fornefeld: „Nein, denn in diesem Fall ist es so geregelt, dass die bestehende
Richtlinie so lange gilt, bis eine neue Richtlinie zur Förderung des
Glasfaserausbaus in Kraft tritt. Also haben wir nicht das Problem, dass
irgendein Termin von Seiten der Kommune eingehalten werden müsste. Denn im
Zweifelsfall wird die neue Förderrichtlinie eher vorteilhafter für den
Antragsteller.“
Und welchen Anteil übernimmt der Bund?
Fornefeld: In der bisherigen Förderrichtlinie übernimmt der Bund je nach
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Kommune 50 Prozent bis 70 Prozent der
Fördersumme, die Differenz zu 90 Prozent wird im Regelfall von den Bundesländern
übernommen. Zehn Prozent der Kosten verbleiben als Eigenanteil bei den Kommunen.
Auch hier gibt es Ausnahmen, für Kommunen, die in schwierigen Haushaltslagen
sind, wird in einigen Bundesländern auch der Eigenanteil übernommen.“
Und was müssen Kommunen dafür leisten?
Fornefeld: „Sie müssen sich auf den Weg machen, das Förderantragsverfahren beim
Bund zu durchlaufen. Hier empfiehlt es sich aus der Erfahrung von über 150
Förderprojekten, sich einen erfahrenen Berater zur Seite zu stellen. Die
Komplexität des Breitbandausbaus ist hoch und die Fallstricke zahlreich. Die
Beratungsleistungen bei der Bearbeitung der Förderanträge bezahlt übrigens
ebenfalls der Bund.“
Herr Dr. Fornefeld, wir bedanken uns für Ihre Einschätzungen.
Über MICUS Strategieberatung GmbH
MICUS Strategieberatung GmbH ist eines der deutschlandweit führenden
Beratungsunternehmen in den Bereichen Breitbandausbau, Marktstudien sowie
IKT-Strategien. Wir unterstützen und beraten unsere Kunden in ihren wichtigsten
Entscheidungsprozessen, um somit zielorientiert an der Umsetzung von Projekten
zu arbeiten. Seit unserer Gründung im Jahr 2000 lassen wir uns am Erfolg unserer
Beratungsarbeit messen. Unser Erfolg misst sich an der Vielzahl zufriedener
Kunden und den erfolgreichen Umsetzungen unserer Planungen. Nach unseren Plänen
wurden bereits Breitbandprojekte in über 150 Landkreisen und Kommunen mit mehr
als 10 Millionen Einwohnern mit und ohne Förderung durchgeführt. Wir sind eines
der führenden Unternehmen in der Beantragung von Bundes- und
Landesfördermitteln.
Pressekontakt:
Monika Rech-Heider
rheintext medien
Apenrader Straße 7
50825 Köln
Tel.: 0221/93119286
Email: monika.rech@rheintext.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/126959/4466722
OTS: MICUS Strategieberatung GmbH
Original-Content von: MICUS Strategieberatung GmbH, übermittelt durch news aktuell