GlaxoSmithKline regelt Musterabgabe anÄrzte neu: Striktere Regelung als gesetzlich gefordert

– Muster dienen Ärzten zum Kennenlernen von Arzneimitteln und
deren Mehrwert für Patienten
– Zwei Muster pro Arzt und Jahr in den ersten zwei Jahren nach
Einführung
– Neue Regelung greift ab 15. Mai 2011

GlaxoSmithKline (GSK), einer der führenden forschenden
Arzneimittelhersteller, regelt seine Musterabgabe an Ärzte neu und
beschränkt den Abgabezeitraum freiwillig stärker als im Gesetz
bereits vorgesehen. Muster sind gesondert gekennzeichnete
Fertigarzneimittel in der jeweils kleinsten Packungsgröße, die
Arzneimittelhersteller kostenlos an Ärzte zum Kennenlernen der
Produkteigenschaften und Wirkweise abgeben. Ab Mitte Mai 2011
erhalten Ärzte von GSK ausschließlich – wie gesetzlich vorgesehen –
zwei Muster pro Jahr, das aber – strikter als gesetzlich erlaubt –
nur noch in den ersten zwei Jahren nach der Einführung des
entsprechenden Produktes bzw. einer Zulassungserweiterung.

Muster zum Kennenlernen von Produkten, nicht als Marketingmaßnahme
„Der Sinn eines Musters besteht darin, dem Arzt die Möglichkeit zu
bieten, schnell erste Erfahrungen mit der Anwendung eines neuen
Arzneimittels zu sammeln. Das ist mit dieser neuen Regelung auch
weiterhin gesichert“, betont Dr. Birgit-Yvonne Reimann, Leiterin
Vertrieb bei GSK Deutschland. Die durch das Arzneimittelgesetz (AMG)
zeitlich unbefristeten Musterabgaben werden in der Öffentlichkeit
teilweise als Marketingmaßnahme und damit mögliche Beeinflussung von
Ärzten wahrgenommen. Dadurch geraten neben Unternehmen auch Ärzte in
die Kritik. „Es ist für die bestmögliche Versorgung des Patienten
wichtig, dass ein Arzt eine neue Therapie-Option und deren Mehrwert
in der Behandlung einer Erkrankung kennenlernt“, so Reimann weiter.
Dabei wolle GSK jede mögliche Fehlinterpretation in der
Zusammenarbeit mit Ärzten erst gar nicht entstehen lassen. Dazu
gehöre auch, dass GSK die Abgabe von Mustern solcher Produkte, die
dem Arzt hinreichend bekannt sind und daher nicht mehr in der
Intention einer Musterabgabe stehen, fortan untersage.

Der europäische Dachverband der forschenden Pharmaunternehmen
(EFPIA) diskutiert bereits seit längerem, die Begrenzung von
Musterabgaben auf zwei Jahre nach Zulassung eines Medikaments in den
EFPIA-Kodex aufzunehmen. Damit sollen die diesbezüglichen Vorgaben
der EU-Richtlinie 2001/83 (Artikel 96) konkretisiert und zukünftig
ein entsprechendes einheitliches Vorgehen aller europäischen
forschenden Arzneimittelhersteller gewährleistet werden. Anschließend
wäre es an den nationalen Pharma-Verbänden, eine EFPIA-Vorgabe, die
eine freiwillige Selbstverpflichtung darstellt, in den einzelnen
EU-Staaten umzusetzen. GSK führt als eines der ersten Unternehmen
diese Vorgabe bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung ein.

Transparentes Handeln für mehr Vertrauen und im Sinne des
Patienten GSK hat bereits in der Vergangenheit Regelungen eingeführt,
die eindeutige und transparente Vorgaben in der Zusammenarbeit mit
Fachkreisen fördern. „Es ist uns wichtig, unser gemeinsames Handeln
mit den beteiligten Partnern im Gesundheitssystem zum Nutzen des
Patienten so transparent wie möglich zu gestalten. Die neue
Musterregelung ist dabei nur eine von vielen Maßnahmen, die wir
umgesetzt haben und weiterhin verfolgen. Damit wollen wir der
öffentlichen Wahrnehmung Rechnung tragen und das Vertrauen in das
Gesundheitssystem mit all seinen Akteuren langfristig stärken“,
stellt Markus Hardenbicker, Unternehmenssprecher GSK Deutschland, die
neue Selbstverpflichtung in den Unternehmenskontext.

GSK gibt als erstes Unternehmen bereits seit Anfang 2010 keine
Abgabeartikel wie zum Beispiel Kugelschreiber oder Kalender mehr an
Ärzte ab. Weiter zählen auch das weltweite Studienregister, in dem
die Ergebnisse der von GSK verantworteten und finanzierten Studien
öffentlich gemacht werden, und seit 2007 die Veröffentlichung von
Zahlungen an Patientenorganisationen zu den Neuerungen, die zu mehr
Transparenz und Vertrauen beitragen.

GlaxoSmithKline – eines der weltweit führenden forschenden
Arzneimittel- und Healthcare-Unternehmen – engagiert sich für die
Verbesserung der Lebensqualität, um Menschen ein aktiveres, längeres
und gesünderes Leben zu ermöglichen.

Ansprechpartner für Journalisten
Corinna Mittnacht
PR Manager
Telefon: 089/360 44-8334
E-Mail: Corinna.Q.Mittnacht@gsk.com

Markus Hardenbicker
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 089/360 44-8329
E-Mail: Markus.M.Hardenbicker@gsk.com

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Theresienhöhe 11, 80339 München

Sitz der KG ist München
Amtsgericht München HRA 78754
Komplementärin: GlaxoSmithKline Verwaltung GmbH
Sitz Luxemburg, Registergericht Luxemburg HRB 83.032
Geschäftsführung:
Dr. Cameron Marshall (Vors.) – Jean Vanpol –
Denis Dubru – Georges Dassonville