Eine gelöschte Google-Bewertung ist wieder sichtbar. Müssen Unternehmen das hinnehmen? IT-ADVO prüft den bisherigen Vorgang und die rechtlichen Möglichkeiten kostenfrei. Für die außergerichtliche Bearbeitung von Google-Bewertungen bietet die Kanzlei einen Paketpreis ab 49 € netto je Bewertung, zuzüglich Umsatzsteuer.
Düsseldorf. Erst ist die belastende Rezension verschwunden, dann steht sie wieder im Unternehmensprofil. Für den betroffenen Betrieb stellt sich jetzt eine andere Frage als bei der ersten Meldung: Was hat sich geändert, und welcher Schritt ist sinnvoll? Eine erneute Sichtbarkeit allein beantwortet nicht, ob die Bewertung rechtmäßig ist. IT-ADVO Rechtsanwälte bietet Unternehmen eine kostenfreie Erstprüfung an, die auch den bisherigen Schriftwechsel berücksichtigt.
Google-Bewertung wieder da: Was sollte zuerst geprüft werden?
Entscheidend ist, ob dieselbe Rezension wieder sichtbar geworden ist oder eine neue Bewertung veröffentlicht wurde. Ebenso wichtig ist, ob Google eine Begründung übermittelt hat und ob der Verfasser inzwischen Angaben zu einem tatsächlichen Kontakt gemacht hat. Der frühere Löschvorgang sollte deshalb in die Prüfung einbezogen werden.
Für eine erste Anfrage genügen der Link zur Bewertung oder ein Screenshot und eine kurze Schilderung. Bereits vorhandene Nachrichten von Google helfen bei der Einordnung. Unternehmen müssen dafür keine eigene juristische Begründung verfassen. IT-ADVO prüft, worauf sich eine weitere Beanstandung stützen lässt und welche Unterlagen dafür noch benötigt werden.
Kein Kundenkontakt: Was bedeutet die BGH-Entscheidung?
Der Bundesgerichtshof hat mit rechtskräftigem Urteil vom 9. August 2022, VI ZR 1244/20, für ein Hotelbewertungsportal entschieden: Die Rüge, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Portals auszulösen. Grenzen bestehen insbesondere, wenn die Identität des Bewertenden ohne Weiteres erkennbar ist oder die Rüge rechtsmissbräuchlich erfolgt.
Das Urteil bedeutet nicht, dass jede wieder erschienene Google-Bewertung automatisch gelöscht werden muss. Hat der Verfasser inzwischen einen Kontakt näher beschrieben oder Unterlagen vorgelegt, muss diese neue Grundlage geprüft werden. Ist ein tatsächlicher Kontakt bekannt, darf er nicht wahrheitswidrig bestritten werden. Dann kommt es darauf an, ob beispielsweise konkrete Tatsachenbehauptungen falsch sind. Zulässige Kritik muss ein Unternehmen hinnehmen.
Welche Hilfe bietet IT-ADVO bei einer wieder erschienenen Bewertung?
Die Kanzlei ordnet Bewertung, bisherigen Löschvorgang und neue Informationen rechtlich ein. Bei Beauftragung übernimmt IT-ADVO im vereinbarten Umfang die begründete Beanstandung und die Korrespondenz mit Google. Der Unternehmer liefert den Sachverhalt; die rechtliche Argumentation übernimmt die Kanzlei. Eine unveränderte Beschwerde mehrfach einzureichen, ersetzt diese Prüfung nicht.
Der Tätigkeitsbezug der Kanzlei ist auch öffentlich dokumentiert: Rechtsanwalt Colin Simbach erläuterte in der WDR Aktuellen Stunde am 25. August 2026 die wirtschaftliche Bedeutung negativer Google-Bewertungen und das Vorgehen mit einer begründeten Rechtsbeschwerde. Der Beitrag ist über die Medienübersicht von IT-ADVO (it-advo.de/presse/) zugänglich.
Was kostet die anwaltliche Bearbeitung?
Die Erstprüfung durch IT-ADVO ist kostenfrei und unverbindlich. Das Angebot für Google-Bewertungen beginnt im Paket bei 49 € netto je Bewertung; ein Einzelauftrag beginnt bei 159 € netto, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Zum angebotenen außergerichtlichen Leistungsumfang gehören das rechtliche Löschverlangen und die Korrespondenz mit Google.
Bei einer bereits bearbeiteten Bewertung wird zunächst geklärt, was der bestehende Auftrag umfasst. Eine gesonderte förmliche Abmahnung oder ein Gerichtsverfahren ist nicht automatisch im genannten Preis enthalten. Falls solche Schritte in Betracht kommen, werden Auftrag und Kosten zuvor gesondert geklärt.
Ist eine dauerhafte Löschung garantiert?
Nein. Ob eine Bewertung entfernt werden muss, hängt vom Inhalt, den tatsächlichen Umständen und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Auch eine frühere Entfernung ersetzt diese Prüfung nicht. Eine seriöse Einschätzung berücksichtigt deshalb die konkrete Bewertung und den bisherigen Verlauf.
Jetzt Bewertung kostenfrei prüfen lassen
Unternehmen können IT-ADVO über die kostenfreie Prüfung ihrer Google-Bewertung erreichen. Ein Link oder Screenshot und der Hinweis, dass die Rezension bereits gelöscht war, ermöglichen den Einstieg. Vorhandenen Schriftwechsel können sie ergänzen.
Wer sich zunächst orientieren möchte, findet auf der Kanzleiseite den Google-Bewertungs-Schnelltest. Er bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
