
Neue Anforderungen an Green Claims und Nachhaltigkeitskommunikation
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verfolgt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht werden zahlreiche bislang gebräuchliche Aussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „grün“ nur noch unter deutlich strengeren Voraussetzungen zulässig sein. Gleichzeitig erweitert der Gesetzgeber die Liste unlauterer Geschäftspraktiken und schafft neue Per-se-Verbote für bestimmte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Parallel entwickeln sich weitere europäische Regelwerke, etwa die Green-Claims-Richtlinie, sowie die Rechtsprechung und aufsichtsrechtliche Praxis kontinuierlich weiter. Unternehmen stehen daher vor der Aufgabe, ihre Werbeaussagen nicht nur aus wettbewerbsrechtlicher Sicht, sondern auch unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen zu überprüfen und belastbar zu dokumentieren.
Unternehmen müssen Werbung und Kundeninformationen überprüfen
Von den neuen Vorgaben sind insbesondere Unternehmen betroffen, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmerkmale in ihrer Kommunikation hervorheben. Dazu gehören Produktbezeichnungen, Werbekampagnen, Webseiten, Vertriebsunterlagen sowie Kundeninformationen.
Neben wettbewerbsrechtlichen Risiken durch Abmahnungen gewinnen auch mögliche Bußgelder und aufsichtsrechtliche Prüfungen an Bedeutung. Im Finanzsektor kommen zusätzlich Anforderungen aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Leitlinien der ESMA sowie Prüfungsschwerpunkte der BaFin hinzu. Dadurch steigt der Abstimmungsbedarf zwischen Marketing, Compliance, Rechtsabteilung und Unternehmenskommunikation.
Ein systematischer Prüfprozess für Green Claims wird damit zu einem wesentlichen Bestandteil rechtssicherer Unternehmenskommunikation.
Inhalte des Seminars
Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung. Behandelt werden unter anderem:
– EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung in das UWG
– Neue Vorgaben für Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
– Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssysteme
– Aktuelle Rechtsprechung zu Greenwashing und irreführender Werbung
– Wettbewerbsrechtliche Risiken sowie Bußgeldtatbestände
– Anforderungen aus SFDR, ESMA-Leitlinien und BaFin-Aufsicht
– Identifikation typischer Greenwashing-Risiken anhand von Red Flags
– Entwicklung von Prüfrastern sowie Freigabeprozessen für Werbung und Kundeninformationen
– Handlungsschritte zur Umsetzung bis zum Anwendungsbeginn der neuen Regelungen.
Für welche Zielgruppen das Thema relevant ist
Das Seminar richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Recht, Unternehmenskommunikation, Marketing, Nachhaltigkeitsmanagement sowie Produktmanagement. Darüber hinaus profitieren Verantwortliche aus Banken, Sparkassen, Versicherungen und weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen, die regulatorische Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation und Greenwashing-Prävention umsetzen müssen.
Referierende
Dr. Stephanie Reuvers, LL.M. (Cape Town), Rechtsanwältin und Counsel bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, berät Unternehmen im Wettbewerbs-, Medien- und Urheberrecht sowie bei der rechtssicheren Gestaltung von Marketingmaßnahmen und digitalen Geschäftsmodellen.
Dr. Yorick Ruland ist Rechtsanwalt, Partner bei GÖRG und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er berät seit vielen Jahren insbesondere Banken und Sparkassen im Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht und verfügt über umfassende Erfahrung im regulatorischen Umfeld des Finanzsektors.
Das Online-Seminar „Greenwashing und die EmpCo-Richtlinie – Werbung und Kundeninformationen rechtssicher gestalten“ findet am 22. September 2026 statt.