Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht verschärfen sich die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Ab dem 27. September 2026 gelten neue rechtliche Vorgaben für Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und umweltbezogene Werbeaussagen. Unternehmen müssen ihre Kommunikation, Produktinformationen und Marketingmaßnahmen anpassen, um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie aufsichtsrechtliche Risiken
Ab 27. September 2026 verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 ("EmpCo") pauschale Umweltwerbung wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" ohne Nachweis " betroffen sind Unternehmen jeder Größe.
Greenvest fordert strengere Ausschlüsse in der SFDR-Reform: Der aktuelle Vorschlag schließt nur international verbotene Waffen aus – Investitionen in Rüstungsunternehmen bleiben weiterhin möglich.
St.Gallen, 30.09.2019. In dieser Woche beschäftigt sich Kommunikationsexperte Michael Oehme mit einem Unternehmen, das vielen vielleicht bis dato nicht bekannt war. „Während große Konzerne wie Nestlé, Unilever oder BP mit Imageproblemen in den Medien dieser Welt zu kämpfen haben, berichtet kaum jemand über Cargill. Dabei ist Cargill tatsächlich der größte Agrar-Händler weltweit und erwirtschaftet jährliche […]