Zulässiger Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser wird an 
vielen Stellen im Ems-Gebiet überschritten – Auf zwei Drittel der deutschen 
Gebietsfläche der Ems-Region sind die Grundwasserkörper in einem desolaten 
Zustand – Intensive Tierhaltung und Überdüngung in der Region sind 
hauptursächlich für das Problem – Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt für sauberes 
Wasser auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Bund für Umwelt und 
Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt die Klage der DUH – Landesregierungen
müssen umgehend Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems vorlegen, um 
Trinkwasser zu schützen und der Landwirtschaft den ökologischen Wandel zu 
ermöglichen – Bisherige rechtliche Regelungen zur Düngung schützen das 
Grundwasser nicht ausreichend
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen leiden unter der Gülle-Problematik. Die 
Böden in Teilen beider Bundesländer können die hohen Stickstoffeinträge nicht 
mehr aufnehmen, das Grundwasser wird dauerhaft belastet. Aus Sicht der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 
haben die zuständigen Behörden über Jahre dabei versagt, Grund- und 
Oberflächengewässer ausreichend vor zu hohen Nitrat-Belastungen zu schützen, die
Landwirtschaft mit einer Agrarwende neu auszurichten und gesetzliche Vorgaben 
umzusetzen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des 
Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser hat die DUH daher am 20. November 
2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das 
Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der 
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingereicht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland (BUND) unterstützt das Vorhaben der DUH.
Die WRRL gibt vor, dass sich alle Gewässer in der EU in einem guten ökologischen
und chemischen Zustand befinden müssen. Doch der zulässige Nitrat-Grenzwert von 
50 mg/l im Grundwasser wird an vielen Messstellen in der Region überschritten. 
21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper, beziehungsweise zwei Drittel der 
Gesamtfläche der Flussgebietseinheit (FGE) Ems auf deutschem Gebiet befinden 
sich in einem schlechten chemischen Zustand. Hauptgrund dafür ist die 
Überdüngung, die zu hohe Stickstoffeinträge zur Folge hat.
In Niedersachsen, Deutschlands Agrarland Nummer Eins, werden 60 Prozent der 
Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. In der Weser-Ems-Region liegt das 
Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Hier werden die meisten der 
fast 65 Millionen Masthühner und neun Millionen Schweine gehalten. Um die Massen
an Gülle und Gärresten bedarfsgerecht auf die Felder auszubringen, müsste 
Niedersachsen jedoch 200.000 Hektar größer sein.
Aus Sicht der DUH sorgt eine fehlgeleitete Agarpolitik ohne klare Leitplanken 
für Umweltschutz und Tierwohl für die Überdüngung und den desolaten Zustand der 
Böden und Gewässer. Eine Orientierung auf den Export zu Weltmarktpreisen 
verschärft die Situation. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
DUH: „Die Wurzel allen Übels ist die auf intensive Landwirtschaft ausgerichtete 
Agrarpolitik. Masse statt Klasse in der Nutztierhaltung sorgt für viele 
Probleme, für Umwelt, Tiere und Landwirte. Auch die Wasserversorger stehen vor 
immer größeren Herausforderungen, die Trinkwasserqualität zu erhalten. Das ist 
die Folge jahrelangen Versagens der Bundes- aber auch der Landesregierungen. Die
Gülle steht uns bis zum Hals – daher klagen wir für schnellstmögliche Maßnahmen 
und die Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts.“
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Wir brauchen einen fairen Umbau der Tierhaltung 
in Deutschland und einen gesellschaftlichen Konsens zur Zukunft der 
Landwirtschaft. Wir wollen die Bäuerinnen und Bauern beim Umbau der Tierhaltung 
nicht allein lassen, sondern Lösungen finden, bei denen gute Einkommen in der 
Landwirtschaft erzielt werden, sauberes Grund- und Trinkwasser gesichert ist und
umwelt- und tiergerechte Produkte erzeugt werden, die die Menschen auf dem 
Teller haben wollen. Dazu muss der Deutsche Bauernverband seine Blockade gegen 
den Umbau in der Nutztierhaltung und der EU-Agrarförderung im Sinne sicher Jobs,
sauberen Wassers und hoher Qualitätsstandards in konventioneller und 
ökologischer Landwirtschaft beenden.“
Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 
die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der 
EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht 
ausreichend umgesetzt wurden. Doch statt daraufhin engagiert den Gewässerschutz 
voranzubringen, reagierte die Bundesregierung mit Salamitaktik. Nach erneuter 
Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete 
Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden 
vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. 
Bäuerinnen und Bauern werden mit unsicheren Vorgaben im Regen stehen gelassen.
Die DUH und BUND fordern die beklagten Länder Niedersachsen und 
Nordrhein-Westfalen auf, ein Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems 
zu erstellen, das sicherstellt, dass der Grenzwert für Nitrat schnellstmöglich 
in allen Grundwasserkörpern eingehalten wird.
Dazu Caroline Douhaire, Rechtsanwältin: „Die verbindlichen Ziele zum Schutz des 
Grundwassers werden auch nahezu 20 Jahre nach Inkrafttreten der 
Wasserrahmenrichtlinie verfehlt. Dies ist auch mit Fristverlängerungs- und 
Ausnahmegründen nicht zu rechtfertigen. Die Bürgerinnen und Bürger haben 
vielmehr ein Recht auf sauberes Wasser. Der EuGH hat erst jüngst wieder 
bestätigt, dass Umweltverbände dieses Recht vor Gericht durchsetzen können.“
Konkret fordern DUH und BUND eine flächengebundene Tierhaltung von maximal zwei 
Großvieheinheiten pro Hektar. Der ökologische Landbau muss stärker als bisher 
bei der Umstellung und Vermarktung mit den richtigen Anreizen gefördert werden.
Die Organisationen betrachten mit Sorge, dass die Trinkwasseraufbereitung durch 
die hohe Nitratbelastung immer teurer wird. In Niedersachsen werden rund 85 
Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen. Um Trinkwasser vor 
Verunreinigungen durch Nitrat zu schützen und die Qualität zu erhalten, müssen 
Wasserversorger immer mehr investieren, so baden am Ende die Verbraucherinnen 
und Verbraucher mit der Wasserrechnung die Misere aus.
Links: Zur Klagebegründung und einer Zusammenfassung: http://l.duh.de/p191120
Webseite und FAQs rund um die Klage: 
https://www.duh.de/themen/natur/planetare-grenzen/nitrat/
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Kanzlei Geulen & Klinger
030-884728-0, douhaire@geulen.com 
Olaf Bandt, Vorsitzender BUND 
0171 4922536, olaf.bandt@bund.net 
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Vorstandsmitglied BUND Landesverband
Niedersachsen
0171-6420202, Carl-Wilhelm.Bodenstein-Dresler@nds.bund.net 
DUH-Pressestelle:
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OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.
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