Das Rechtsgutachten des renommierten
Strafrechtsexperten Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch bestärkt Lyoness
eindeutig in seiner Rechtsposition, kein Pyramidenspiel zu sein.
„Wir haben stets bekräftigt, dass sämtlichen Zahlungen von
Mitgliedern Einkäufe sowie Bestellungen zugrunde liegen und sämtliche
Auszahlungen ebenfalls nur durch Einkaufen erworbene Boni
darstellen“, sieht sich Unternehmenssprecher Mathias Vorbach
bestätigt.
Dabei hält Lewisch in seinem Gutachten unmissverständlich fest:
„Die Lyoness-Einkaufsgemeinschaft ist kein Pyramidenspiel im Sinne
des § 168a StGB: Es liegt kein Gewinnerwartungssystem vor; die
Einkaufsgemeinschaft beruht aber auch nicht auf dem Schneeballsystem:
Weder haben die Teilnehmer einen Einsatz zu leisten, noch haben sie
die Pflicht, neue Mitglieder zuzuführen, noch müssen diese sich in
einer bestimmten Form verhalten. Im Ergebnis verstößt die
Lyoness-Einkaufsgemeinschaft – ohne Wenn und Aber – in keiner ihrer
Varianten gegen § 168a StGB.“ Lewisch formuliert sehr klar: „Für die
Teilnahme am Lyoness-Geschäftsmodell ist weder ein Mitgliedsbeitrag
noch eine Anzahlung noch sonst ein Betrag zu zahlen. Auch besteht
keinerlei Pflicht, Umsätze in einer bestimmten Höhe zu generieren.
Mitglieder, die von Premium-Mitgliedern angeworben wurden, sind nicht
verpflichtet, ihrerseits Anzahlungen auf Gutscheine zu leisten.“
Weiters kommt das Gutachten auch zum Schluss, dass die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Lyoness keine Verpflichtung des Mitglieds
enthalten, weitere Mitglieder anzuwerben. Lewisch weiter: „Mitglieder
erhalten immer nur dann Vergütungen, wenn sie selbst oder von ihnen
geworbene Mitglieder bei einem Lyoness-Partnerunternehmen einkaufen.
Daher sind Mitglieder daran interessiert, dass die von ihnen
geworbenen Mitglieder eine möglichst rege Einkaufstätigkeit an den
Tag legen. Allerdings ist niemand verpflichtet, Einkäufe zu tätigen.
Bleiben die Mitglieder untätig, entstehen ihnen daraus keine Kosten
oder Verluste.“ Damit stützt das Gutachten die Rechtsansicht von
Lyoness: Die Mitglieder von Lyoness müssen keinerlei Leistung
erbringen, um sich für das System zu qualifizieren.
Lyoness funktioniert unabhängig von der Anwerbung neuer Mitglieder
Wesentlich, so Unternehmenssprecher Vorbach, sei im Gutachten auch
die Feststellung, dass das Gesamt-System Lyoness als
Einkaufsgemeinschaft unabhängig von der weiteren Anwerbung neuer
Mitglieder funktioniert. Damit sei klargestellt, dass sich Lyoness
fundamental von ebensolchen illegalen Pyramidenspielen oder
Schneeballsystemen unterscheidet.
So unterstreicht Lewisch im Gutachten die für Lyoness
selbstverständliche Wahlfreiheit des Konsumenten: „Es gibt keine
versteckten Einsätze in Form von überhöhten Verkaufspreisen: Lyoness
kommt kein Einfluss auf die Preisbildung der Partnerunternehmen zu.
Ein indirekter Zwang zu einem versteckten Einsatz ist schon allein
deshalb ausgeschlossen, weil die Entscheidung des Einzelnen, ob und
wo er einkauft, bei diesem selbst liegt. Das heißt, wenn ein Mitglied
ein Produkt günstiger bei einem Nicht-Partnerunternehmen zu beziehen
vermag, dann kann er es – ohne irgendeinen Nachteil – dort erwerben.“
Zusammenfassend hält der Rechtsexperte in seinem Gutachten
Folgendes fest: „Gerade im Zusammenhang mit der sonst bei
Pyramidenspielen anzutreffenden Verpflichtung, aktiv zu werden, um
selbst geleistete Einkäufe zu wahren oder zu vermehren, zeigt sich
der wesentliche Unterschied zum Geschäftsmodell Lyoness: Da die
Mitglieder keine Einsätze leisten, ist es auch nicht erforderlich,
dass sie in irgendeiner Form tätig werden, um solche Einsätze zu
erhalten oder zu vermehren.“
Zwtl.: Über Lyoness
Der international tätige Konzern Lyoness unterhält drei
wesentliche Geschäftsmodelle: Einkaufsgemeinschaft, Loyalty-Programm
und Vertrieb. Somit spricht das Unternehmen drei unterschiedliche
Zielgruppen an: Konsumenten, die beim Einkaufen mit Lyoness Geld
sparen (Cashback), Händler, die ein branchen- und
länderübergreifendes Loyalty-Programm nutzen möchten, sowie
Selbstständige und Unternehmer in einem eigenen Strukturvertrieb.
Lyoness ist derzeit in 44 Ländern auf allen Kontinenten vertreten. 3
Millionen Mitglieder nutzen bei mehr als 29.000 Partnerunternehmen
weltweit die Lyoness Vorteile. Mehr auf www.lyoness.com.
Rückfragehinweis:
Mathias Vorbach
Lyoness Development GmbH
Tel: +43 316 7077 675
E-Mail: mathias.vorbach@lyoness.ag
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7120/aom
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