Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Zusage von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, auch vor einer gesetzlichen Neuregelung zu
den Sanktionen in Hartz IV keinen Übergangsweisungen der Bundesagentur für
Arbeit zuzustimmen, die Kürzungen des Regelsatzes von über 30 Prozent
ermöglichen. Heil griff damit eine Forderung des Paritätischen auf, die dieser
nach Bekanntwerden verschiedener Entwürfe aus der Bundesagentur an den Minister
richtete.
Die bisher bekannten Entwürfe sehen die Möglichkeit vor, verschiedene Sanktionen
aufzuaddieren. Im Ergebnis würden damit entgegen dem Tenor des jüngsten
Bundesverfassungsgerichtsurteils erneut Kürzungen der knappen Regelsätze von
über 30 Prozent ermöglicht, hatte der Verband gewarnt.
„Ich bin froh, dass der Bundesarbeitsminister so schnell reagiert hat und das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar ernst nimmt“, so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ebenso klare Aussagen des
Arbeitsministers seien nun nötig zur Frage nach einer großzügigen
Härtefallregelung und dazu, wie lange überhaupt sanktioniert werden dürfe.
Für die anstehende gesetzliche Neuregelung, die nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 notwendig geworden ist,
unterstrich der Paritätische seine Forderung nach der Abschaffung von
Sanktionen. „Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik
aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten
sanktionsfreien Hilfesystem gelangen“, so Schneider.
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