Henke: Versorgungsgesetz weist den richtigen Weg

Zur heutigen Beschlussfassung des Bundeskabinetts
über den Entwurf eines Versorgungsstrukturgesetzes erklärt der 1.
Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke:

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines
Versorgungsstrukturgesetzes bietet eine Reihe vielversprechender
Ansätze zur Lösung bestehender Probleme in der Gesundheitsversorgung.
Die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Hausarztes
insbesondere in unterversorgten Gebieten sind ausdrücklich zu
begrüßen. In die flexiblere Bedarfsplanung müssen aber auch
Instrumente zur Berücksichtigung der Morbiditätsentwicklung eingebaut
werden, um den jeweiligen Versorgungssituationen Rechnung tragen zu
können.

Der Marburger Bund stimmt der Einschätzung der Regierung zu, dass
die Diagnostik und Behandlung komplexer, oftmals schwer behandelbarer
Krankheiten die Expertise hochqualifizierter Spezialisten, spezielles
medizinisches Wissen, interdisziplinäre Kooperation und damit
verbunden auch eine spezialisierte Infrastruktur erfordern. Die
tradierte sektorale Trennung der verschiedenen Versorgungsbereiche
wird dieser Entwicklung nicht gerecht.

Insoweit begrüßen wir grundsätzlich die Bestrebungen, in diesem
Bereich eine bessere, auch sektorenübergreifende Verzahnung der
fachärztlichen Leistungen anzustreben. Leitprinzip für die konkrete
Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen muss die Optimierung der
Patientenversorgung bei freiem Arztwahlrecht sein. Dabei darf nicht
eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Organisationsformen die
Versorgungswirklichkeit prägen, notwendig sind vor allem Integration
und Kooperation. Diesem Ziel muss auch die Gestaltung der
Überweisungswege folgen.

Die Einzelmaßnahmen des Gesetzes ergeben noch kein systematisches
Konzept zu einer wirklich sektorübergreifenden Versorgungsplanung.
Dringender Handlungsbedarf besteht in einer Reihe anderer Bereiche,
die von dem Gesetz nicht oder nur teilweise erfasst werden. Nicht nur
bei den Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium gibt es
Reformbedarf. Auch die Studienbedingungen müssen so gestaltet sein,
dass die Medizinstudierenden mit den Chancen und Möglichkeiten der
Patientenversorgung besser vertraut gemacht werden. Ein erster
Schritt in diese Richtung wäre die von Bundesgesundheitsminister Bahr
angekündigte Änderung der Approbationsordnung, mit der das Praktische
Jahr auf die Zeit nach der schriftlichen Abschlussprüfung verlegt
würde. Die Reform des Medizinstudiums sollte dann aber auch zur
Stärkung der Allgemeinmedizin genutzt werden, um angehende Ärzte
stärker als bisher mit den Grundlagen des Hausarztberufes vertraut zu
machen.

Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssen ihren Beitrag zu
Verbesserung der Versorgungsstrukturen leisten. Ohne die Bereitschaft
zur Koordination und zum Abbau bürokratischer Hemmnisse wird eine
sektorübergreifende Versorgungsplanung nicht gelingen. Auf allen
Ebenen – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen – sollten die
vorhandenen Gestaltungsspielräume genutzt werden, um
Versorgungsdefizite abzubauen und die Integration der
Versorgungsbereiche voranzubringen.“

Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband, Hans-Jörg Freese (Pressesprecher),
Tel. 030/746846-41