Hilfe, Steuererklärung! – So spart man mit Riester- und Basisrente (BILD)

Hilfe, Steuererklärung! – So spart man mit Riester- und Basisrente (BILD)
 

Hilfe, Steuererklärung! – So spart man mit Riester- und Basisrente

Auf in den Formulardschungel – spätestens Ende Mai muss die
Steuererklärung abgegeben werden. Wer eine Riester- oder Basisrente
abgeschlossen hat, kann seine Beiträge steuerlich geltend machen.
Wie–s funktioniert, erklärt CosmosDirekt.

Vor der jährlichen Steuererklärung würde sich so mancher
vielleicht lieber drücken. Doch wer eine staatlich geförderte
Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann mit einigen wenigen
Angaben bares Geld sparen. Michael Greifenberg, Finanzexperte von
CosmosDirekt, erklärt: „Riester- und Basisrentenversicherungen werden
nachgelagert besteuert.“ In der Ansparphase sind die Einzahlungen
steuerfrei, in der Rentenphase gilt dann der persönliche Steuersatz.
„Da die Beiträge für den jeweiligen Vertrag jedoch aus dem bereits
versteuerten Nettoverdienst abgehen, bekommen die Verbraucher die zu
viel gezahlten Steuern in Form von Zulagen und Steuerrückerstattungen
wieder“, so der Experte.

Riester-Förderung = Zulage + Steuerersparnis

Die volle staatliche Riester-Zulage von 154 Euro jährlich erhält,
wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen
Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich Zulagen in den Vertrag einzahlt.
Damit die Zulagen fließen, muss ein Zulagen-Antrag beim Anbieter
(Versicherer) eingereicht werden. Familien profitieren zusätzlich:
Ein Elternteil bekommt pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage
gutgeschrieben. (1) „Bei Familien mit Kindern gleichen die Zulagen
die bereits gezahlten Steuern in der Regel aus“, sagt der
CosmosDirekt-Finanzexperte. Bei Singles oder Familien ohne Kinder ist
dies häufig nicht der Fall. „Sie erhalten daher zumeist nach
Einreichung der Steuererklärung Geld zurück“, so Michael Greifenberg.
Es gilt: Je höher die Beitragszahlung ist, desto höher die
Steuerersparnis.

Riester-Tipp

– Jeder Riester-Sparer sollte in der „Anlage AV“ der
Steuererklärung die investierte Vorsorgesumme eintragen. Das
Finanzamt errechnet dann individuell die Steuerersparnis, von
der die Zulagen abgezogen werden.
– Der Anbieter übermittelt dem Finanzamt automatisch die
erforderlichen Daten. Eine Bescheinigung ist der Steuererklärung
daher nur noch dann beizulegen, wenn die Daten nicht rechtzeitig
übermittelt wurden.

Basisrente = Hohe Steuervorteile

Die Basisrente – umgangssprachlich Rürup-Rente nach ihrem
„Erfinder“ Bert Rürup benannt – ist vor allem für Besserverdiener und
Selbstständige interessant. Für Letztere ist sie zudem die einzige
Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Zulagen
gibt es bei der Basisrente keine; die Förderung erfolgt über die
Steuerrückerstattung nach Einreichen der Steuererklärung. 2013 können
76 Prozent der eingezahlten Beitragssumme bis maximal 20.000 Euro pro
Person steuerlich geltend gemacht werden, 2020 bereits 90 Prozent. Ab
dem Jahr 2025 sind die Beiträge dann zu 100 Prozent steuerfrei.
Michael Greifenberg erklärt: „Wenn ein 40-jähriger verheirateter
Alleinverdiener mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro
monatlich 150 Euro in seine Basisrente einzahlt, bekommt er in diesem
Jahr 410 Euro an Steuern zurück. (2) Im Jahr 2025 sind es dann 540
Euro.“

Basisrenten-Tipp

– Je höher die individuelle steuerliche Belastung ist, desto
signifikanter ist auch die Steuerersparnis. Unverheiratete
können in 2013 maximal 15.200 Euro (3) (76 Prozent von 20.000
Euro) von der Steuer absetzen. Bei Verheirateten sind es 30.400
Euro. (3)
– Um die Steuervorteile geltend zu machen, müssen Sparer die
„Anlage Vorsorgeaufwand“ ausfüllen. Nur dann werden die Beiträge
vom Finanzamt berücksichtigt. Wie bei der Riester-Versicherung
müssen nur wenige Zahlen eingetragen werden.
– Übrigens: Neben den monatlichen Beiträgen können bei Anbietern
wie CosmosDirekt auch Zuzahlungen geleistet werden – diese
lassen sich bis zur Höchstsumme natürlich ebenfalls von der
Steuer absetzen.

(1) Eltern erhalten für ein ab dem 1. Januar 2008 geborenes Kind eine
jährliche Zulage von 300 Euro. Die Zulage für Eltern von Kindern, die
vor 2008 geboren wurden, liegt bei 185 Euro jährlich.
(2) Grenzsteuersatz 30 Prozent
(3) Mögliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in
bestimmte Versorgungswerke müssen hierbei noch berücksichtigt werden.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-steuern-sparen

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