InfraTrust-Geschäftsführung drängt auf weitere Aufklärung über eidesstattliche Versicherung von Oliver Schulz / Vollstreckungsproblem weiterhin ungelöst

In den Einladungen zur Gesellschafterversammlung
der InfraTrust (IT) Fonds 6 und 8 hat InfraTrust-Geschäftsführer
Stephan Brückl die Gesellschafter darauf aufmerksam gemacht, dass
Sworn-Geschäftsführer Oliver Schulz eine eidesstattliche Versicherung
abgegeben hat. Da sich die Sworn Fondsmanagement GmbH als
Komplementärin der IT-Fonds beworben hat und auf dieser
Gesellschafterversammlung zur Abstimmung stellt, ist die
InfraTrust-Geschäftsführung dazu verpflichtet, die Anleger über
derartige Auffälligkeiten zu informieren.

Konkret hatte das Amtsgericht Itzehoe am 7. August bestätigt dass
Oliver Schulz geboren am 28. Juni 1970, eine eidesstattliche
Versicherung geleistet hat und dementsprechend im Schuldnerregister
geführt wird. Die Anfrage erfolgte aufgrund einer Auskunft der
Creditreform, die diesen Sachverhalt als Negativmerkmal aufführte.
Nun lässt Oliver Schulz auf den einschlägigen von ihm betriebenen
Internetseiten verlautbaren, dass diese Auskunft nicht korrekt sei
und unsererseits wider besseres Wissens erfolgt sein soll – das ist
selbstverständlich nicht der Fall.

Selbst wenn dieser Aspekt der möglicherweise problematischen
Inanspruchnahme des verurteilten Oliver Schulz beseitigt sein sollte,
bleibt das generelle Problem: Wie können die Fonds Oliver Schulz, der
seinen Wohnsitz mittlerweile in Südafrika hat, bezüglich der bereits
erreichten Verurteilung sowie bezüglich weiterer und noch wesentlich
höherer Schadensersatzforderungen in Anspruch nehmen?

Tatsache ist, das der InfraTrust-Fondsgeschäftsführung noch
vergangene Woche die Auskunft der Creditreform vorlag, nach der
Oliver Schulz, geboren am 28. Juni 1970, vor dem Amtsgericht Itzehoe
unter dem Aktenzeichen 24 M 102/13 eine eidesstattliche Versicherung,
landläufig auch als Offenbarungseid bekannt, abgegeben hat. Darüber
hinaus hat das Amtsgericht Itzehoe der von der
InfraTrust-Geschäftsführung mandatierten Rechtsanwaltskanzlei Herbst
Bröcker bestätigt, dass Oliver Schulz am 21. Januar 2013 eine
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Zur finalen Klärung hatte
die InfraTrust-Geschäftsführung das Amtsgericht Itzehoe um ergänzende
Auskünfte gebeten.

„Wir stellen also fest, dass wir mit dem Hinweis im Auftrag und im
Sinn der Anleger nur korrekt gehandelt haben, wenn wir uns in dieser
Angelegenheit um Aufklärung bemühen“, sagt InfraTrust-Geschäftsführer
Stephan Brückl. „Unabhängig von unseren Anstrengungen in dieser
Angelegenheit ist selbstverständlich auch Herr Schulz aufgerufen,
bezüglich der sich mehrenden Zweifel an der Durchsetzbarkeit von
Schadensersatzansprüchen gegen Ihn Stellung zu beziehen.“

Das Auskunftsschreiben des Amtsgerichtes Itzehoe und die Auskunft der
Creditreform stellen wir auf unserer Homepage als Anlage zum
Download bereit. http://www.infratrust.de

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