Die von Justizminister Heiko Maas angestoßene und
umstrittene Reform des Mordparagrafen ist eine mutige und richtiger
Schritt. Das betont die Berliner Rechtsanwältin und Initiatorin der
„Initiative für nazifreies Recht“ Dagmar von Stralendorff.
Website der Initiative: www.ich-bin-dafuer.org
Dagmar von Stralendorff: „Die vorsätzliche Tötung eines Menschen
ist immer eine schwere Straftat. Sie gehört hart bestraft. Aber unser
heute geltendes Strafrecht ist in den Tötungsdelikten schlicht
unlogisch und führt zu ungerechten Ergebnissen.
Bei den Tötungsdelikten handelt es sich um Nazirecht. Die Nazis
gingen hierbei von einem Tätertypen aus. So beginnt der Mordparagraf
heute noch mit den Worten „Mörder ist, wer…“.
Wenn eine Tötung eines der im Gesetz festgeschriebenen
Mordmerkmale erfüllt, dann wird der Täter automatisch in die
Kategorie „Mörder“ einsortiert. Mordmerkmale beschreiben entweder die
Motivlage des Täters (z.B. „Mordlust“, „Habgier“, „niedrige
Beweggründe“) oder eine bestimmte Begehungsweise (z.B.
„heimtückisch“). Die Rechtsfolge ist dann zwingend eine lebenslange
Haftstrafe. Die Umstände, die zu der Tat führten, sind bei der
Strafzumessung egal.“
Die Vorstellung vom „typischen Täter“ gilt heute wissenschaftlich
als überholt. Niemand ist ein geborener Mörder. Die meisten
Tötungsdelikte sind Beziehungstaten. Täter und Opfer kannten sich, es
gab einen Konflikt, der irgendwann eskalierte.
Gerade das Mordmerkmal „heimtückisch“, von der Rechtsprechung
definiert als „Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers“
betrifft daher vor allem physisch schwächere Täter, z.B. Frauen, die
ihre gewalttätigen Männer im Schlaf oder durch Gift töten.
Umgekehrt kann bei gleicher Motivlage ein starker Täter, der sein
Opfer einfach erschlägt, wegen Totschlags deutlich milder bestraft
werden und das Strafmaß wird individuell am Unrechtsgehalt seiner Tat
bemessen werden.
Es ist deshalb ungerecht, z.B. Heimtücke stereotyp mit
lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Täterstrafrecht ist Nazirecht und in einer modernen Gesellschaft
unwürdig. Die Reform ist längst überfällig und ganz und gar nicht
überflüssig. Die konkrete Tat muss bewertet und die Strafe dem Täter
individuell zugemessen werden. Die schematische Verurteilung zu
lebenslanger Freiheitsstrafe muss ein Ende haben.
Justizminister Maas hat Mut bewiesen. Die geplante Reform ist
vermutlich ein großer Wurf und nicht das übliche Flickwerk. Nach wie
vor sollen schlimme Taten angemessen bestraft werden. Sollte diese
Reform umgesetzt werden, wird es vermutlich mehr verurteilte Mörder
geben als bisher, die aber nicht mehr so lange in Haft sitzen.
Zur Verdeutlichung stellt Damar von Stralendorff eine rhetorische
Frage: „Hätte Ingrid van Bergen ihren untreuen Geliebten nicht „wie
ein Mann“ erschossen, sondern im Schlaf erstickt, dann hätte sie
damals das Gericht wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger
Freiheitsstrafe verurteilen müssen und sie nicht nach viereinhalb
Jahren wieder freilassen dürfen. Aber wäre sie dann schuldiger
gewesen?“
Lesen Sie hier die Langfassung dieser Mitteilung:
http://www.ich-bin-dafuer.org/2016/03/28/reform/
Pressekontakt:
Initiative nazifreies Recht – Rechtsanwältin Dagmar von Stralendorff,
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