BridgehouseLaw mit neuer Niederlassung in Köln
Peter Lungerich, Claus Lenz, Klaus Brisch und Elmar Schuhmacher werden Partner
Peter Lungerich, Claus Lenz, Klaus Brisch und Elmar Schuhmacher werden Partner
Unternehmen sind verpflichtet, ihren Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen, das die für die Identifikation und den Wirtschaftsverkehr notwendigen Daten angibt.
Dabei scheinen die Daten unterschiedlichen Zwecken zu dienen und werden somit von Unternehmen unterschiedlich priorisiert.
Doch ist es nicht ratsam, die gesetzlichen Informationspflichten der §§ 5 und 6 TMG zu ignorieren.
Für Unternehmen ist es wichtig, auf potentielle Kunden zuzugehen und diesen ihre Produkte vorzustellen.
Dazu bieten sich unterschiedliche Wege an, wobei einer der einfachsten wohl der Versand von Werbe-Emails sein wird.
Arbeitsrecht Dresden und Dippoldiswalde – RA Horrion: Kündigt der Arbeitgeber und erklärt er gleichzeitig die nur widerrufliche Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, so ist er zur Anrechnung von Resturlaub nicht berechtigt.
Verkehrsrecht Dresden und Dippoldiswalde – RA Horrion: Fährt ein Fahrzeug auf ein davor befindliches Fahrzeug auf, welches kurz vorher die Spur gewechselt und eine Vollbremsung durchgeführt hat, so ist dem Auffahrenden eine Haftungsquote von 40% zuzusprechen
Rechtsanwalt Dresden und Dippoldiswalde– RA Horrion: Ein Wohnungsmieter kann von seinem Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen.
Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Überholen zwei hintereinander fahrende Fahrzeuge geleichzeitig und gerät das hintere Fahrzeug durch Ausweichen ohne Kollision gegen einen Baum, so kommt gleichwohl eine Haftung des anderen Verkehrsteilnehmers nach § 7 Abs. 1,
StVG in Betracht.
Rechtsanwalt Dresden – RA Horrion: Wenn der Schuldner eine Zahlungspflicht trotz Fälligkeit und Verzuges nicht zahlt und sein Vertragspartner deswegen in Insolvenz gerät, kann der Insolvenzverwalter als Schadensersatz auch den verloren gegangenen Firmenwert geltend machen.
Der Handel mit Software-Lizenzen stellt ein äußerst lukratives Geschäft dar. Ist eine Lizenz und die Genehmigung zum weiteren Vertrieb einmal erworben, so ist das Ziel die möglichst wirtschaftliche Verbreitung des Produktes.
Für die Attraktivität einer Software ist oftmals auch die Sprache ein ausschlaggebendes Kriterium.
Dabei besteht nicht selten die Möglichkeit, mit der Seriennummer die Software in unterschiedlichen Sprachen freizuschalten.
Entwerfen oder entwickeln Unternehmen neue Produkte, so haben sie meist ein gesteigertes Interesse daran, sowohl Produkt als auch Produktnamen vor der Konkurrenz zu schützen.
In Bezug auf den Produktnamen wird vom Marken Gesetz eine Unterscheidungsfähigkeit gefordert, die es ermöglicht, dem Namen Hinweise auf die Herkunft des Produkts zu entnehmen.