Geldeinbußen bei der Zwangsvollstreckung

Geldeinbußen bei der Zwangsvollstreckung

Das Bundesgesetzblatt gab die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt. Der unpfändbare Betrag steigt ab dem 01.07.2011 um 40,00 Euro. D.h. bis zu einem Nettolohn von 1029,99 Euro – bisher waren es lediglich 989,99 Euro – kann nicht gepfändet werden.
„Dies hat gravierende Nachteile für den Gläubiger.“, meint Anja Grünewald, Geschäftsführerin der ACG Inkasso, Düsseldorf, „Denn gerade Schuldner, die knapp über der Pfändungsfreigrenze lagen, sprich d

Verfassungsrichter kippen strenge Fachgebietsbeschränkung

Berlin, 7.6.2011 – Die Facharztanerkennung führte bislang dazu, dass der Arzt bei der Ausübung der medizinischen Tätigkeit auf sein jeweiliges Fachgebiet beschränkt war. Aus diesem Grundsatz resultierten zahlreiche Streitigkeiten im Grenzbereich verschiedener Facharztgebiete darüber, wer welche Leistungen erbringen und damit auch abrechnen darf.