Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht

Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht

Auch im Gewerberaummietrecht führen starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen dazu, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen leisten muss. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Alles zum Thema Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung setzt immer ein Vollstreckungsverfahren und einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid voraus. Dieser kann vom Gläubiger beantragt werden. Der Schuldner hat die Möglichkeit noch innerhalb des Mahnverfahrens Wiederspruch einzulegen…

Keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für verbotene Dienstleistungen – hier: Ghostwriting

Im Internet bieten zahlreiche Unternehmen und Unternehmer ihre Dienstleistungen an. Selbstverständlich ist es unerlässlich, die eigenen Qualitäten und Vorzüge dabei in den Vordergrund zu rücken, um sich von der Konkurrenz abzugrenzen und so potentielle Kunden für sich zu gewinnen.

Dieses Prinzip ist branchenübergreifend und für alle Werbetreibenden gültig. Die Art und Weise, wie Werbung betrieben werden darf, ist rechtlich jedoch streng reglementiert

Über die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Badeenten als Hygieneartikel oder Erotikspielzeug

Unternehmen „durchforsten“ die Werbung und auch die Onlineshops von Konkurrenten meist sehr akribisch, um auf unzulässige wettbewerbsrechtliche Verstöße aufmerksam zu werden und diese juristisch verfolgen zu können.

Dabei können von juristischen Laien gar nicht als wettbewerbsrechtlich relevant eingestufte Details von besonderer Bedeutung sein. Diese Details bei der Einleitung juristischer Schritte fundiert darzulegen, ist wesentliche Grundlage, um den gewünschten

Kündigung wegen schlechter Arbeitsqualität und die Kündigungsschutzklage und möglichen Abfindungszahlungen.

Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen.

Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig.

Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer