– Prämiert werden Projekte in den Kategorien "Energie- und Wärmewende", "Digitale Bildung" und "Bezahlbares und flächeneffizientes Wohnen"
– Zusätzlicher Sonderpreis in Kooperation mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS)
– Teilnehmen können Kommunen oder Unternehmen in kommunaler Trägerschaft
– Insgesamt 40.000 EUR Preisgeld
– Online-Bewerbung bis zum 17. März 2025 möglich
– 20 gemeinnützige Organisationen erhalten im Rahmen eines internen Spendenwettbewerbs je 10.000 Euro
– 69 Vorschläge aus den unterschiedlichsten Themenfeldern haben Targobanker*innen aus ganz Deutschland eingereicht
Die TARGOBANK setzt ein starkes Zeichen für gesellschaftliches Engagement: Im Rahmen eines Spendenwettbewerbs, bei dem Mitarbeitende ihre Herzensprojekte vorschlagen konnten, erhielten 20 gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland insgesamt Spenden in H&o
Das Bundesministerium für Justiz hat eine neue Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und bedeutende Vereinfachungen für Unternehmen und Bankkunden bei Auslandsvermögen und -zahlungen mit sich bringt.
Auslandszahlungen und -vermögen sind bislang ab 12.500,- EUR meldepflichtig (AWV-Meldepflicht). Verstöße gegen diese Meldepflicht können laut Gesetz mit Bußgeldern bis zu 30.000,- EUR geahndet werden.