Viele Steuerzahler schieben die Steuererklärung gerne auf die lange Bank. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Mit der Wirtschaftskrise kam in einigen Unternehmen auch die Kurzarbeit. Betroffene müssen nicht nur monatlich mit einem geringeren Betrag auskommen, sondern sind nun auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In vielen Fällen müssen sie sogar mit einer Nachzahlung rechnen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung wie Elterngeld oder Krankengeld“, informiert Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe
<br /> Eine Hundehalterin hat kürzlich gegen den erhöhten Steuersatz der Hundesteuer geklagt. Die Besitzerin zweier Bullmastiffs sollte 612EUR zahlen, weil die Rasse ihrer Hunde das so genannte abstrakte Gefährdungspotential inne hat. Für zwei als nicht gefährlich gelistete Hunde hätte sie lediglich 180EUR zahlen müssen. Das Landeshundegesetz stuft zwar Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als […]