EANS-Adhoc: cash.life AG / Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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Downgrading

05.11.2012

Der Vorstand der cash.life AG hat am 24. Oktober 2012 beschlossen,
den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter
We

Branchenzuschläge jetzt auch für Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für die Holz- und Kunststoffindustrie

Branchenzuschläge jetzt auch für Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für die Holz- und Kunststoffindustrie

Auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie werden die Löhne von Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten in Zukunft schrittweise angeglichen. Darauf haben sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) nun in Frankfurt am Main mit der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geeinigt. Die Tarifabschlüsse sehen ein Stufenmodell vor, nach dem ein erster Aufschlag bereits nach sechsw

Wegeunfälle – Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Nicht nur der Unfall, der sich während der Arbeit selbst ereignet, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Versicherungsschutz besteht nach § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII auch für den mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg von und nach dem Ort der Arbeitstätigkeit. Wann aber muss die gesetzliche Unfallversicherung für den Unfall auf dem Weg zur Arbeit, dem so genannten Wegeunfall, einstehen? ARAG Experten informieren.

KfW und LfA Förderbank Bayern kooperieren bei der Verbesserung der Energieeffizienz bayerischer Kommunen

– Zwei Globaldarlehensverträge im Gesamtvolumen von 80 Millionen
EUR
– Erstmalige Kooperationen in den Bereichen der energieeffizienten
Stadtbeleuchtung und energieeffizienten Quartiersversorgung
– Günstige Zinssätze für Investitionen in kommunale
Energieeffizienz

Die KfW Bankengruppe und die LfA, die Förderbank des Freistaates
Bayern für die gewerbliche Wirtschaft und Infrastrukturmaßnahmen,
haben zwei Verträge über

EANS-Kapitalmarktinformation: DZ BANK AG / Sonstige Kapitalmarkinformation gemäß § 30e WpHG

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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
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Anleihe: EUR 20.000.000 DZ BANK Inhaberschuldverschreibungen
Multi-Callable von 2012/2022; 1. Aufstockung: von EUR 50.000.000 um
EUR 20.000.000 auf EUR 70.000.000

Ende der Praxisgebühr ist richtig

Zum Beschluss der Regierungskoalition die
Praxisgebühr abzuschaffen erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz:

"Die Abschaffung der Praxisgebühr ist für den Bereich der
vertragszahnärztlichen Versorgung ein richtiger und überfälliger
Schritt. Sie war hier immer fehl am Platz.

Das Phänomen des doctor hopping, das man durch die Gebühr
einzudämmen gehof