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– BITKOM fordert Gesamtstrategie bei der Gründungs-Förderung
– Positionspapier zur Bundestagswahl veröffentlicht
Der Hightech-Verband BITKOM hat die jüngsten politischen Initiativen zur Förderung von Start-ups der IT- und Internetbranche begrüßt, zugleich aber eine Verstetigung und einen Ausbau der Unterstützung in der kommenden Legislaturperiode gefordert. Die Reisen des Bundes-wirtschaftsministers mit Start-up-Delegationen ins
Von Bill Gatesüber Katharina Witt bis José Carreras: Das Online-Magazin Philanthropie-Neuzeit feiert Prominente, die ihren Mitmenschen und der Umwelt helfen
Die Ende 2008 gestartete Designplattform fokussiert sich auf den deutschsprachigen Markt und feiert das kleine Jubiläum mit einem Gewinnspiel und einer Rabattaktion.
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– Arbeit an EU-Datenschutzverordnung konsequent fortsetzen
– Hohes deutsches Schutzniveau muss EU-weit verankert werden
– BITKOM veröffentlicht Stellungnahme zur Beratung im Europaparlament
Der Hightech-Verband BITKOM hat auf die hohe Bedeutung einer einheitlichen EU-Datenschutzverordnung hingewiesen und die Beteiligten aufgefordert, weiter intensiv an dem Entwurf zu arbeiten. Aufgrund der zahlreichen Änderungsanträge kann das Europaparlament vor
Am Strand, in der Hotellobby oder beim Sightseeing: Grüße an Freunde und Bekannte aus dem Urlaub heraus zu richten, das ist dank dem Internet heute fast an jedem Ort und bei jeder Gelegenheit möglich. Die zunehmende Anzahl an öffentlichen WLAN-Hotspots, die von Bars, Restaurants und Hotels an vielen Reisezielen angeboten werden, trägt ihr Übriges zu dieser Entwicklung bei. Fast die Hälfte der Urlauber, so eine aktuelle Umfrage der Reisesuchmaschine Skyscanner
Frankfurt am Main, Juni 2013 +++ DREGER IT erhält DESAG Datenschutz-Gütesiegel für die Cloud Lösung D-BUSINESS FolderFlex.
Die Cloud Lösung D-BUSINESS FolderFlex, welche im Rechenzentrum von DREGER IT angeboten wird, wurde nach ausgiebiger Prüfung durch die DESAG ein Zertifikat für das Anwenden und Führen eines nach Bundesdatenschutzgesetz konformes Managementsystem verliehen.
"Wir legen einen sehr hohen Wert auf die Sicherheit der Da
In unserem Beitrag vom 01.07.2013 haben wir uns der Impressumspflicht gewidmet und angerissen, worauf zu achten ist. Insbesondere haben wir auch darauf aufmerksam gemacht, dass auch auf Plattformen von Drittanbietern, wie zum Beispiel Twitter, Facebook, Google+ u.ä. ein eigenes Impressum bereitzuhalten ist.
Jetzt wurde uns ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.06.2013 bekannt. Dort wurde vom Gericht dem Betreiber eines Portals die Pflicht auferlegt, in zumutbarem