Aperto und Magnolia realisieren neue CMS-Infrastruktur für das Middle East Broadcasting Center (MBC Group) in Dubai

Aperto und Magnolia realisieren neue CMS-Infrastruktur für das Middle East Broadcasting Center (MBC Group) in Dubai

, 03.02.2012 – Die Aperto AG hat den Portal-Relaunch der MBC Group, der größten Mediengruppe der pan-arabischen Region, erfolgreich umgesetzt. Aperto führte das Magnolia CMS für alle Portale ein und gestaltete eine maßgeschneiderte Redaktionsumgebung mit effizienten Workflows. Das bislang eingesetzte Vignette-Systems wurde abgelöst. MBC Group kann seine 165 Mio. Zuschauer dadurch deutlich schneller, besser und kostengünstiger im Web informieren.
Apert

Staatssekretär Otto begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie

Die Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln hat heute ein Gutachten vorgelegt, das Modelle anderer EU-Mitgliedstaaten zur Versendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet untersucht. Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben. Die Studie stellt die innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modelle zur Versendung von Warnhinweisen dar. Ziel der untersuchten Modelle ist in ers

CeBIT 2012: GBS verbindet die IBM Lotus-Plattform mit den innovativen Möglichkeiten von Cloud und Web 2.0

CeBIT 2012: GBS verbindet die IBM Lotus-Plattform mit den innovativen Möglichkeiten von Cloud und Web 2.0

Unter dem Motto "Transforming Lotus. Together." rücken die Lotus-Experten der GROUP Business Software AG (GBS) auf der diesjährigen CeBIT ein für viele Unternehmen im Cloud-Zeitalter brandaktuelles Thema in den Fokus: Die Modernisierung von bestehenden Lotus-Anwendungen und -Infrastrukturen hin zu zeitgemäßen, Web- und Cloud-fähigen Lösungen. Damit schützen Unternehmen nicht nur bereits getätigte Investitionen in die IBM Lotus-Plattform, s

Neue Abmahnwelle droht: Impressumspflicht besteht auch in sozialen Netzwerken

Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).