Frist naht: Webanwendungen mit dem 3m5. Barrierefreiheits-Boost zukunftssicher machen

Frist naht: Webanwendungen mit dem 3m5. Barrierefreiheits-Boost zukunftssicher machen

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft: Webanwendungen für Verbraucher müssen dann samt eingebundener Drittanbieter-Software barrierefrei sein. Eine verspätete Umsetzung kann zu Abmahnungen und Klagen führen. Mit dem 3m5. Barrierefreiheits-Boost steuern wir gegen und gewährleisten digitale Teilhabe.
Die Übergangszeit bis 2030 auszureizen, ist für Unternehmen im Zweifelsfall riskant. Denn: Wann immer Sie Ihre Webseite ver&au