Auf dem Weg zum Innovationsführer im Bereich des digitalen Handelsmarketing
Wien, 23. Mai 2013 – meinKauf, Österreichs führender Anbieter für digitale Prospekte, mittlerweile auch in der Türkei und Ungarn tätig, konnte 2013 ein überzeugendes Konzept präsentieren und sich eine FFG Förderung sichern. Die technische Weiterentwicklung der Plattform soll nun die Basis für die Technologieführerschaft im Bereich des digitalen Handelsmarketing sein
Nahezu jeder besitzt heutzutage ein Mobiltelefon, oftmals sogar zwei, durch die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten von Smartphones, wie Apps, Mediaplayer und dem täglichen Surfen im Internet, ist selbst der stärkste Akku in Kürze leer.
Das Ziel von Power2Go ist es, Menschen die Möglichkeit zu geben, jederzeit ihr Handy aufladen zu können
Die Powerboxen bieten Unternehmen die Ihre Werbung effizienter gestalten wollen und neue Zielgruppen erreichen wollen die M&o
Für Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen im Raum Düsseldorf und Neuss ist es häufig schwer ein passendes Webdesign zu bauen, da das Knowhow fehlt und die Umsetzung schwierig ist. Grafikdesign Werkier bietet Ihnen daher ein professionelles Webdesign: www.werkier.de erstellt Ihnen Ihren eigenen Internetauftritt, der Ihre Inhalte optimal repräsentiert und auch für alle gängigen Suchmaschinen optimiert wurde.
Standard war gestern – Individualisierung ist heute! Gemeinsam starten Primera Technology und comServio ein neues Angebot zur individuellen Etikettengestaltung in Kleinstmengen.
Gem. § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG gehören Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnungen eines anderen vereinnahmt und verausgabt als sogenannte durchlaufende Posten nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerentgelt.
Beim Blick auf den rechten Bildschirmrand wundern sich seit einiger Zeit wohl immer mehr Facebook Nutzer, weshalb ihre Freunde als Werbefiguren gewisser Unternehmen, Produkte oder Marken agieren. Das sind die sog. gesponserten Meldungen.
Der richtige App-Name ist neben der Qualität derselbigen das Wichtigste für ihren Erfolg. Ohne einen prägnanten, unverwechselbaren Namen bekommt die App keine Aufmerksamkeit und somit verkauft sie sich auch nicht.
Zur Frage der Haftung der Eltern beim unerlaubten Veröffentlichen von Dateien auf Online Tauschportalen durch ihre Kinder hat der BGH nun eine Entscheidung getroffen. (Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12) – Morpheus