Laut aktuellen Presseberichten (Berliner Morgenpost von Ostern 2011) hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) Arbeitskräfte als Hilfsarbeiter über Jahre nur mit Tagesverträgen beschäftigt. Der (vermeintliche) Vorteil für die BSR laut Berliner Morgenpost: Sie musste keine Sozialversicherungsabgaben zahlen und konnte den Beschäftigen gleich in bar auszahlen. Weiterer (vermeintlicher) Vorteil: Dem "Tagelöhner" muss nicht gekündigt werden. Die BSR sche
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006 (Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05), die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (Whistleblower-Fall) voranging(Kündigung wegen Strafanzeige, Flugblatt-Aktion, Kurzzeiterkrankung).