Edmund Optics® (EO), führender Anbieter optischer Komponenten, informiert, dass Marisa Edmund ab sofort die Rolle als Executive Vice President, Global Sales & Marketing verantwortet. Marisa Edmund wird in dieser erweiterten Funktion für die Entwicklung und Umsetzung von Vertriebsstrategien zur Unterstützung des anhaltenden Wachstums von EO verantwortlich sein, sowie auch für alle Aspekte des weltweiten Bereiches Marketing und Kommunikation des Unternehmens.
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Eine Mitschuld trägt aber gewiss auch die
Ukraine. Anstatt das Luftgebiet über dem Krisenherd für
Passagierflugzeuge komplett zu sperren, ging man das Risiko ein. Aber
auch die internationalen Fluggesellschaften spielten mit. Der
kürzeste Weg ist der kostengünstigste – aber nicht immer der
sicherste.
Es ist das Ende einer Ära und gleichzeitig eine
tiefe Zäsur in der Geschichte der Linkspartei. Denn Gysi, rhetorisch
brillant, witzig, schlagfertig und Dauergast in TV-Talkshows, hat wie
kein anderer die Partei geprägt und ihr den Stempel aufgedrückt.
Kretschmanns CDU-Kontrahent Guido Wolf ist
bislang zwar blass geblieben, doch wenn sich die Stimmung in der
Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen verschlechtert, dann könnte das
das Aus für Grün-Rot im Südwesten bedeuten. Ein Zurück auf die harte
Oppositionsbank wird es für Kretschmann nicht geben. Das hat er
angekündigt – und das ist nachvollziehbar. Eine neue Nummer eins bei
den Grünen ist für diesen Fall der Fälle aber noch n
Der "Arabische Frühling" ist doch nicht tot.
Zumindest in Tunesien, wo die Menschen im Maghreb zuerst gegen ihren
Machthaber aufstanden, zeigt der Demokratisierungsprozess gute
Fortschritte. Während Nachbarstaaten im Chaos versinken, hat das
jetzt geehrte Quartett für den nationalen Dialog dafür gesorgt, dass
das zarte Pflänzlein Demokratie gedeihen konnte.
Der Betreiber einer Versammlungsstätte ist für die Sicherheit der Besucher der Veranstaltung verantwortlich ? passiert etwas, dann ist er ?dran?. Bittet der Betreiber einen Angestellten, für ihn die Rolle des Veranstaltungsleiters zu übernehmen, haftet dieser für Unfälle auf der Veranstaltung mit seinem Privatvermögen.
Soweit, so gut?
Der Betreiber einer Versammlungsstätte ist gemäß § 38 Absatz 1 MVStättV verantwortlic