Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer

Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer

Gute Nachricht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung zur Abmilderung der Inflation gewähren. Diese ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet und wurde als Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) kürzlich verabschiedet.
Arbeitgeber*innen können somit Beihilfen oder Unterstützungen von bis zu insgesamt 3.000 EUR steuer- und beitragsfre