Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof bestätigt Substantiierungspflicht bei Mängelrügen

München – Dezember 2011. Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof die Substantiierungspflicht in Mietrechtsfragen und konkretisiert sie. Die Richter stellten fest, dass der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Tatsachen vorzutragen, die seinen Standpunkt schlüssig und nachvollziehbar untermauern. Der Mieter genüge seiner Darlegungspflicht durch Schilderung des konkreten Sachmangels; die Darstellung von Einzelheiten sei nicht erforderlich. Die Rechtsan