Novellierung des Tierschutzgesetzes zu Mährobotern reicht nicht aus / Igelschützer lassen den Mähroboter in der Nacht stehen

Novellierung des Tierschutzgesetzes zu Mährobotern reicht nicht aus / Igelschützer lassen den Mähroboter in der Nacht stehen

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So steht es in §1 im deutschen Tierschutzgesetz. Nun liegt dem Bundestag der Entwurf für eine Gesetzesnovellierung vor, durch die nachtaktive Wirbeltiere vor Verletzungen und Tod durch Mähroboter besser geschützt werden sollen. Allerdings: Der Entwurf weicht den Grundsatz im Tierschutzgesetz eher auf anstatt ihn zu unterstützen.

Denn laut Gesetzesvorlage b