Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Druck auf Griechenland erhöht und das Land an seine Verpflichtungen aus dem Hilfspaket erinnert. "Jetzt geht es darum, dass Griechenland die Bedingungen der Troika erfüllt, damit die nächste Tranche aus dem Hilfspaket ausgezahlt werden kann. Leistung und Gegenleistung müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen", sagte die Ministerin der WAZ-Mediengruppe. Dabei deutete sie an, dass die Geduld mi
Der Volkswirtschaftsprofessor Wim Kösters hat die mangelnde Reformbereitschaft Griechenlands scharf kritisiert. "Europa hat sich zur Geisel Griechenlands und anderer Peripherieländer gemacht. Indem wir diese Rettungsschirme aufgespannt haben, mussten wir darauf vertrauen, dass in den Ländern die Reformen vorangehen, was zum Teil eben nicht passiert ist", sagte Kösters dem Deutschlandfunk. Griechenland habe diese Sparmaßnahmen nie zur eigenen Sache gemacht. Das
Seit Anfang September 2011 ist das Online-Portfolio der RusMedia Group aus Berlin stark gewachsen. Die Palette reicht vom größten Informations- und Kommunikationsportal „mail.ru“ über die bekannteste Web-Community „odnoklassniki.ru“ bis zur führenden Suchmaschine Russlands „rambler.ru“. Sowohl die Nachrichtenportale „lenta.ru“ und „kp.ru“ sind vertreten.
Das LG Coburg entschied mit Urteil vom 02.11.2010, dass ein Anlagevermittler, der seinem Kunden nicht offenlegt, dass seine positive Bewertung einer Anlage lediglich auf nicht nachprüfbaren Informationen des Anbieters beruht, schuldhaft handle.Durch den Anlagevermittler muss eine ausreichendeÜberprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität erfolgen.
Mit Urteil vom 07.06.2011 entschied der BGH, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen eine Bank Entgelte für die Führung eines Darlehenskontos erhebt, der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen und gegenüber Verbrauchern unwirksam sind.
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Bei vielen Arbeitnehmern gehört die Nutzung des Internets zur täglichen betrieblichen Praxis. Neben Recherchearbeiten dient das Medium vor allem der Kommunikation via E-Mail. Wie sieht es aber mit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz aus? Wie viel Privates ist aus arbeitsrechtlicher Sicht erlaubt? Diese Entscheidung hängt maßgeblich vom Arbeitgeber selbst ab. Da es sich bei Dienst-PCs, E-Mail-Accounts und dienstlichen Smartphones um