Keine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Umwelthilfe zieht für Erhalt der Bahnmagistrale vor das Bundesverwaltungsgericht

Keine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Umwelthilfe zieht für Erhalt der Bahnmagistrale vor das Bundesverwaltungsgericht

– Deutsche Bahn hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 2028 zu verschieben
– Abweisendes Urteil des VGH macht den Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
– Verzögerung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bis zum Jahr 2030: