Die Wintermonate sind für Autofahrer eine Herausforderung:
Schneefall, Blitzeis und frostige Temperaturen machen die Straßen zur
Gefahrenzone. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zeigt
aber: Deutschlands Autofahrer sind für den Wintereinbruch gut
vorbereitet. Ist das Schneechaos erst einmal da, sind sie vor allem
von anderen Verkehrsteilnehmern genervt.
Der Winter kann kommen: Eine repräsentative forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt zeigt, dass
"Nur Bares ist Wahres" hieß es auch diese Weihnachten wieder, denn
vielerorts lag Geld unterm Baum. Vor allem die junge Generation
durfte sich über neue Finanzmittel freuen. Dies zeigt eine
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.
Mehr als jeder dritte Bundesbürger ab 14 Jahren (37 Prozent) hat
in diesem Jahr Geld zu Weihnachten geschenkt bekommen. Mit 61 Prozent
durfte sich vor allem die junge Generation der 14- bis 29-Jährigen
über Scheinchen u
Ab dem 19. Januar müssen sich deutsche Autofahrer auf einige
gesetzliche Neuerungen einstellen. Eine forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt zeigt: Es gibt noch reichlich Informationsbedarf. Nur
elf Prozent der Fahrer wissen, dass ihr Führerschein in Zukunft seine
Gültigkeit verliert.
Vom 19. Januar 2013 an vereinheitlicht die Europäische Union alle
Führerscheine für Autofahrer. Das bringt sowohl für Fahranfänger als
auch für alte Hasen
28 Prozent der Männer behaupten, ihrer Partnerin fehle beim
Autofahren die Orientierung.
Ihr Auto ist den Deutschen lieb und teuer. Das zeigt eine aktuelle
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, aus der auch die Zahl der
Woche stammt. Befragt wurden 1.011 Autonutzer. Sie gaben Auskunft zu
der Beziehung zu ihrem Fahrzeug.
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http://www.cosmosdir
Die SPD hat die Koalition vor Schnellschüssen
bei der geplanten Neuregelung der Videoüberwachung von Arbeitnehmern
gewarnt. "Ich warne die Koalition davor, das Gesetz mit der
Brechstange durchdrücken zu wollen und damit wie einst beim
Melderecht in ein politisches Desaster hinein zu laufen", sagte der
innenpolitische Sprecher der SPD, Michael Hartmann, der "Saarbrücker
Zeitung" (Montag-Ausgabe)
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist bekanntlich durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gesetzlich geregelt. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 Absatz 1 EntgFG.
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wurde im Jahr 2009 umfassend reformiert. Neben der Änderung der Steuerklassen und Steuersätze wurde die Bewertung des Nachlasses als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer umfassend überarbeitet.