Die steuerliche Absetzbarkeit gemischter Aufwendungen

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner aktuellen Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit gemischter Aufwendungen als Werbungs- bzw. Betriebskosten eine neue Rechtslage begründet. Der Mannheimer Steuerexperte Jürgen-Dieter Körnig berichtet über die von der Finanzverwaltung als Reaktion auf die höchstrichterliche Entscheidung erlassene Neuregelung dieser Thematik.