Im Rahmen der Veranstaltungsreihe"Unternehmer-Treff am Abend"diskutieren change.project-Expertin Gabriele Knödler-Bittner und Strategieberater Eckehard Junge am Donnerstag, 5. Juli, zum Thema"Kundenbeziehung mit echter Qualität".
11. Ausgabe der "Global CEO-Succession"-Studie der
internationalen Strategieberatung Booz & Company
Fluktuation in deutschsprachigen Vorstandsetagen liegt über dem
europäischen und globalen Durchschnitt / Konzernchefs in der
Industrie und Health-Care-Branche stehen massiv unter Druck /
Insider-CEOs erzielen bessere Ergebnisse als Outsider
Nach einem krisenbedingten Rekordtief in 2010 kam im vergangenen
Jahr wieder enorme Bewegung in die Führung deutscher
Verschonungsregelungen
Erben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und mit nahezu gleicher Anzahl der Beschäftigten (mindestens 700 % der Lohnsumme) fortführt. Hiergegen haben sich die 32 dem Beirat des Bundesfinanzministeriums angeh&oum
Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderungen in der EU-Amtshilfe-Richtlinie und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.
Angelehnt an die Vermögenszuwachssteuer für Kursgewinne wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2012 eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt. Sie werden nun grundsätzlich mit einem Sondersteuersatz besteuert. Durch diese Änderung kommt es zu umfangreichen Änderungen beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden.
Veräußerungen aus dem Privatvermögen
Anschaffungen ab dem 1.4.2002
Der Gewinn vom Verkauf wird mit 25 % besteuert. Re
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.
Solidarabgabe
Bei Arbeitnehmern wird das 13. und 14. Gehalt ab 2013 wie folgt besteuert werden:
•bis zu einem Bruttomonatsbezug von 13.280,00: 6 % Lohnsteuer
•darüber hinausgehende Bezüge bis 25.780,00: 27 % Lohnsteuer
•darüber hinausgehende Bezüge bis 42.477,00: 35,75 % Lohnsteuer
•darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer
Ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt Saarland machte einen teuren Eingabefehler: Er hatte bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers die von seinem Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer zu hoch in den Computer eingegeben, genauer gesagt um das Zehnfache zu hoch. Daraufhin erhielt der Steuerpflichtige eine hohe Steuererstattung. Als die interne Revision das merkte, erließ das Finanzamt eine geänderte Anrechnungsverfügung, forderte das
Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.
Im Regelfall wird der im Prozess unterliegende Unternehmer verpflichtet, die Prozesskosten (insbesondere die Rechtsanwaltskosten) des obsiegenden Unternehmers zu bezahlen. Dieser im Urteil zugesprochene Kostenersatz betrifft die Bruttokosten (Rechtsanwaltskosten inkl. Umsatzsteuer) des obsiegenden Unternehmers.
Das Steuervereinfachungsgesetz und das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (allgemein als das Jahressteuergesetz 2011 bezeichnet) brachten zum Jahresanfang zahlreiche Neuerungen im Einkommensteuerrecht und anderen Steuergesetzen. Die für Ärztinnen und Ärzte wichtigsten Neuerungen sind:
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte:
Für Ärztinnen und Ärzte, die Arbeitnehmer sind, erhöhte sich bereits rückwirkend