Einstellung von ELENA ohne Folgen für ELStAM!

Am 18.07.2011 gaben die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales das Ende des ELENA-Verfahrens bekannt. Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass sich diese Einstellung nicht auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auswirkt. Worauf der Unterschied zwischen ELENA und ELStAM beruht, schildert die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille.

Bundesfinanzhof entscheidet über Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Veräußerung eines Unternehmens oder separaten Teilbetriebes wird unter den Bedingungen des § 1Abs. Ia UStG von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Seit Einführung dieser Bestimmung im Jahr 1994 befasst sich die Rechtsprechung immer wieder mit der Frage, wann genau die Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommt. Das Büdelsdorfer Steuerbüro Teubert erläutert, welche Anforderungen sie stellt.

BFH stellt steuerliche Regelung des Durchgangserwerbs klar

Beim Durchgangserwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es zur Überschneidung zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Bestimmungen. In diesem Zusammenhang urteilte der BFH, dass ein zivilrechtlicher Durchgangserwerb nur unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich relevant ist. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler erläutert die Besonderheiten dieses Geschäftstyps.

Das Verzögerungsgeld: Druckmittel gegen Pflichtvernachlässigung

Unternehmen und freiberuflich tätige Personen sind in vielen Bereichen zur Kooperation mit der Finanzverwaltung verpflichtet. Seit dem Fiskus im Jahr 2008 die Möglichkeit zugestanden wurde, unkooperatives Verhalten mit einem Verzögerungsgeld zu strafen, kann eine Pflichtvernachlässigung gegenüber dem zuständigen Finanzamt teuer werden. Was das Versäumnisgeld zu einem effektiven Disziplinierungsinstrument der Finanzverwaltung macht, schildert die Augsburger Steu

Betriebsprüfung: Streit um Kraftstoffkosten und Taxieinnahmen. Firmenwagen und Taxifahrer im Visier

Berlin, 28. Juni 2011 – Bei der Jagd nach höheren Steuereinnahmen geht es nicht nur um strittige Beträge von einigen 10.000 Euro oder mehr. Immer häufiger nehmen die Betriebsprüfer der Finanzämter auch kleinere Posten genau unter die Lupe – bei den Betriebsausgaben von selbstständigen Unternehmern und Freiberuflern insbesondere die Kraftstoffkosten für den oder die Firmenwagen. Auch Taxiunternehmer stehen unter verschärfter Beobachtung. Gegen ungerechtfert

Gehaltsextras: Sprit vom Chef

Tankgutschein statt Gehaltserhöhung? Aktuelle Urteile erweitern den Spielraum für Sachzuwendungen. Wie sich das Gehalt jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei aufbessern lässt.