Die EU-Kommission weist Medienberichte über
Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten
zurück. Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher
verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und
Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, –
entgegen anderslautenden Meldungen – nicht betroffen.
Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure,
wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches
Saatgut erzeugen.
Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie
die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die
Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden
gering sein.
Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus
Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden,
allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen
Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.
Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit
ist für den 6. Mai geplant.
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