Kostenerstattung führt nicht zur Drei-Klassen-Medizin / BZÄK wünscht sachliche Diskussion

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will
die Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen (GKV) stärker am Vorbild
privater Versicherungen ausrichten und kündigte diese Woche an, seine
Pläne für die Ausweitung der Kostenerstattung in der gesetzlichen
Krankenversicherung eiliger umzusetzen als geplant. In der entfachten
Debatte um die Kostenerstattungssysteme lehnt die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) polemische Statements zur so
bezeichneten „Vorkasse“ ab. Diese Diskussion sei unsachlich und
faktisch falsch. „Es ist absurd“, so der Präsident der BZÄK, Dr.
Peter Engel, „die Kostenerstattung im Zusammenhang mit einer
Drei-Klassen-Medizin zu sehen. Dieser Einwand ist rein plakativ und
ideologisch.“

Erst recht abwegig sei es, die Kostenerstattung mit „Vorkasse“ in
Verbindung zu setzen. Denn „in der Regel zahlt der Patient seine
Rechnung, nachdem er das Geld von der Kasse erstattet bekommen hat“,
so Engel weiter. Das benannte Zahlungsziel ließe Patienten Zeit, die
Rechnung bei der Versicherung einzureichen. Kostenerstattung dient
der Transparenz und bietet Therapie-Wahloptionen für den
Versicherten.

Rösler will die freiwillige Option zukünftig attraktiver machen.
Bislang ist die Wahl der Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
wenig interessant und zu bürokratisch.

Patienten in der GKV müssen sich auf 3 Jahre an einen Tarif mit
Kostenerstattung binden. Zudem müssen sie nicht unerhebliche
finanzielle Einbußen hinnehmen. Diese Nachteile kündigte Rösler an,
beseitigen zu wollen. Die Änderungen sollen möglichst noch in die
Finanzreform eingearbeitet werden, die zum 1. Januar 2011 in Kraft
treten wird. Die BZÄK begrüßt den Entschluss, die Kostenerstattung in
der GKV zum Vorteil der Patienten zu verändern und verbindet damit
die Hoffnung auf eine echte Strukturreform, die am Ende des Prozesses
auch eine Abschaffung der Budgetierung beinhalten sollte.

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