Positiver Ansatz, zu geringe Effekte, teuer für die
Beitragszahler der GKV. So lautet die Einschätzung der
Innungskrankenkassen zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der
Strukturen der Krankenhausversorgung, das heute in erster Lesung im
Bundestag beraten wird.
„Das Reformpaket kann nur dann erfolgreich sein, wenn vor allem
die Länder ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierung von
Investitionen nachkommen, doch davon steht im Gesetz nichts“, sagt
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Der Anfang
für bessere Behandlungsqualität und mehr Versorgungssicherheit sei
zwar mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gemacht. „Doch er geht
nicht weit genug“, so Wollseifer.
Die Umsetzung eines neuen Pflegestellenförderprogrammes, die
Einführung einer qualitätsorientierten Vergütung, die Förderung des
Abbaus von Überkapazitäten, unter anderem durch Umwidmung von
Kliniken in andere Gesundheitseinrichtungen, können nur dann
gelingen, wenn das Geld der Beitragszahler, also der Arbeitgeber und
der Versicherten, das eigentlich für die Versorgung der Patienten
vorgesehen ist, nicht wie bisher für Investitionen zweckentfremdet
wird.
Bis 2018 müssen die Versicherten allein 2,7 Milliarden Euro für
die deutschen Krankenhäuser zahlen. „Schon heute fließt jeder dritte
Euro der GKV in die stationäre Versorgung“, betont Hans-Jürgen
Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Länder reduzieren
demgegenüber ihre Ausgaben. Zahlten sie 1993 noch 3,9 Milliarden
Euro, waren es 2013 lediglich 2,7 Milliarden Euro. „Wenn dieser Trend
nicht durchbrochen wird, ist das eine Bankrotterklärung für die
föderalen Strukturen im Krankenhausbereich und das Hauptmanko der
Reform“, betont Müller.
„Wir begrüßen, dass die Qualität zum entscheidenden Parameter in
der Krankenhausplanung und Vergütung werden soll“, so die
Vorstandsvorsitzenden. „Unzureichende Qualität“ lediglich mit
Abschlägen zu bestrafen, ist nach Ansicht der Innungskrankenkassen
der falsche Weg. „Mangelhafte Qualität darf gar nicht erst erbracht
werden und muss zum Ausschluss aus der Versorgung führen. Das sind
wir unseren Versicherten schuldig“, untermauert Jürgen Hohnl,
Geschäftsführer des IKK e.V.
Der geplante Strukturfonds zur Reduzierung von Überkapazitäten sei
lobenswert. „Nicht nur der Abbau kompletter Klinikstandorte oder die
Umwidmung von Kliniken in andere Gesundheitseinrichtungen sollten
allerdings daraus finanziert werden, sondern auch die Schließung
einzelner Fachabteilungen“, sagt Hohnl.
Die Innungskrankenkassen erwarten von Bund und Ländern, dass sie
sich ihrer Verantwortung stellen und angesichts der angekündigten
Gegenoffensive seitens der Krankenhausträger und ihrer Verbände nicht
noch weiter einknicken. Die Vorstandsvorsitzenden: „Nur dann kann
eine Krankenhausreform für eine qualitativ hochwertige medizinische
und pflegerische stationäre Versorgung gelingen.“
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren rund 5,5 Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt
gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK
gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an
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