Kundensorgfaltsmaßnahmen nach der AML-VO: Neue Anforderungen für die Geldwäscheprävention

Kundensorgfaltsmaßnahmen nach der AML-VO: Neue Anforderungen für die Geldwäscheprävention
 

EU-AML-Verordnung konkretisiert risikobasierten Ansatz

Die AML-VO verfolgt das Ziel, die geldwäscherechtlichen Vorgaben innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen und gleichzeitig den risikobasierten Ansatz beizubehalten. Dabei werden bestehende Anforderungen an allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen weiterentwickelt und in vielen Bereichen konkretisiert. Unternehmen müssen künftig neue Auslösetatbestände, angepasste Schwellenwerte sowie zusätzliche Dokumentations- und Überwachungspflichten berücksichtigen.

Besondere Bedeutung kommt dabei der korrekten Einordnung von Risiken sowie der rechtssicheren Umsetzung von Customer Due Diligence (CDD), Simplified Due Diligence (SDD) und Enhanced Due Diligence (EDD) zu. Die neuen Vorgaben wirken sich unmittelbar auf bestehende Compliance-Strukturen und interne Prüfprozesse aus.

Herausforderungen bei Kundenidentifizierung und Risikobewertung

Die Verordnung bringt zahlreiche Änderungen bei der Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer, der Überprüfung von Kundenbeziehungen und der Bewertung von Hochrisikosachverhalten mit sich. Unternehmen müssen unter anderem neue Vorgaben zu Senior Managing Officials als Auffanglösung, erweiterte Dokumentationspflichten sowie verkürzte Fristen für Unstimmigkeitsmeldungen berücksichtigen. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Hochrisiko-Drittländer und politisch exponierte Personen weiter präzisiert.

Auch technische und organisatorische Fragen gewinnen an Bedeutung. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, neue regulatorische Anforderungen in bestehende IT-Systeme zu integrieren und gleichzeitig die Verfügbarkeit sowie Qualität relevanter Kundendaten sicherzustellen.

Inhalte des Seminars

Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

– Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen (CDD, SDD und EDD)
– Neue Schwellenwerte und Auslösetatbestände nach der AML-VO
– Identifizierung von Kunden, wirtschaftlichen Eigentümern und PEPs
– Anforderungen an Hochrisiko-Drittländer
– Dokumentations- und Überwachungspflichten
– Übergangsfristen für Bestandskunden
– Verdachtsmeldewesen und Meldepflichten
– Praxisfragen zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben
– Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem AMLR-RTS-Entwurf

Die Inhalte werden durch Praxisbeispiele und Fallstudien ergänzt, um die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf betriebliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen.

Relevanz für Compliance, KYC und Geldwäscheprävention

Die neuen Anforderungen betreffen insbesondere Geldwäschebeauftragte, Mitarbeitende in den Bereichen Compliance, KYC, Kunden-Onboarding, Revision sowie Fachkräfte aus Operations und Zahlungsverkehr. Auch Beraterinnen und Berater sowie Prüferinnen und Prüfer, die sich mit geldwäscherechtlichen Fragestellungen befassen, müssen die regulatorischen Änderungen frühzeitig in ihre Arbeitsprozesse integrieren.

Referenten

Julian Ursic verfügt über langjährige Erfahrung in der Bekämpfung von Finanzkriminalität und war unter anderem als stellvertretender Geldwäschebeauftragter einer international tätigen Großbank tätig. Heute ist er im Bereich Financial Crime und Risk Advisory tätig.

Dr. Christian Zumpf ist Rechtsanwalt, AML-/CTF-Experte und Geldwäschebeauftragter. Er berät Unternehmen zu Fragen der Geldwäscheprävention und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Geldwäscherecht.

Das Online-Seminar findet am 9. November 2026 statt.